Περιοχή: Γερμανία

Hilfe für Behinderte - Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
329 Υποστηρικτικό 329 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

329 Υποστηρικτικό 329 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge rechtliche Klarheit schaffen, wie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen über das Persönliche Budget abgerechnet werden dürfen.

Αιτιολόγηση

Mit der Einführung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen, können Betroffene über öffentliche Gelder verfügen, um für sie maßgeschneiderte Angebote selber zusammenstellen zu können. Ziel war mehr Selbstbestimmungsmöglichkeit und Rechte für Menschen mit Behinderungen. Die Leistungen können z. B. von der Jugendhilfe, vom Integrationsamt, von der Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung über das PB abgerechnet werden. DIe Menschen mit Behinderungen werden zu Arbeit- und Auftraggeber, verwalten das ihnen überwiesene Geld und bezahlen damit die Anbieter. Dadurch ist es möglich, Helfende nach Sympathie, Qualifikationswunsch und passendem Angebot aussuchen zu können und es können auch Einzelpersonen, nicht nur große Sozialeinrichtungen, Angebote machen, z. B. Freizeitassistenz, Bildung, Hilfen zum Selbstständigen Wohnen, usw. Rechtlich hat sich da ein Problem aufgetan, das vom Gesetzgeber noch geklärt werden sollte. Wenn Menschen mit Behinderungen als Auftraggeber eingestuft werden, so handelt es sich um einen Privatauftrag. Privataufträge müssen jedoch mit Mehrwersteuer versehen werden, während die direkte herkömmliche Beauftragung z. B. durch Kassen, Versorgungsamt...... weiter mehrwertsteuerfrei ist. Ausnahmen sind große Einrichtungen mit gemeinnützigem Charakter. Möchte ein behinderter Mensch eine Fachkraft selber und ohne Institution auswählen, kann er das nur zum gleichen Maximalpreis, wie bei Direktabrechnung. Das heißt, die Mehrwertsteuer darf nicht dazu gerechnet werden, was eigentlich der Sinn der Mehrwertsteuer ist. - ein Mehrwert nicht Wenigerwert. Der Einzel-/Kleinanbieter muss also von seinem Einkommen die Mehrwertsteuer abführen und ist so nicht mit den großen Sozialeinrichtungen konkurrenzfähig. Das führt dazu, dass es vor allem in ländlichen Gebieten außer den großen Behinderteneinrichtungen (Wohnheim und Werkstatt) fast keinen Privatanbieter gibt. So haben die betroffenen Menschen mit Behinderungen theoretisch zwar das Recht, selber auszusuchen, welche Hilfe sie benötigen, doch de facto gibt es so gut wie keine Alternativen zum Bisherigen, da es kaum zusätzliche Anbieter gibt. Des weiteren sollte bedacht werden, dass Kommunen/Landkreise selber knapp bei Kasse sind. 19 % mehr bezahlen, damit es nachher wieder vom Finanzamt einkassiert wird (was mehr Verwaltungskosten verursacht), macht wenig Sinn. Einen gemeinnützigen Titel zu führen heißt bei Sozialeinrichtungen nicht, dass die Mitarbeiter und Manager dann auf einen Teil des Einkommens verzichten. Umgekehrt herum heißt das Einzelpersonenunternehmerdasein nicht, dass zwangsläufig viel Gewinn gemacht wird. Es ist sinnvoll, mehrere Anbieter in der Region zu haben, da dann jeder versucht, Dienstleistungen für öffentliche Kassen zu attraktiven Preisen anzubieten, um konkurrenzfähig zu sein. Deshalb das Anliegen: Der Gesetzgeber möchte hier Gerechtigkeit schaffen und eine einheitliche Regelung für die Anbieter einführen, sodass Kleinunternehmen mit speziellen Angeboten auch bestehen können. Wichtig ist auf jeden Fall rechtliche Klarheit, auch im Interesse öffentlicher Kassen und der behinderten Menschen.

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Νέα

  • Pet 3-17-11-2171-036713Hilfe für Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petentin setzt sich dafür ein, dass Dienstleistungen für behinderte Menschen, die
    über das Persönliche Budget bezahlt werden, mehrwertsteuerfrei sind, unabhängig
    davon, von wem die Leistungen erbracht werden.
    Die Petentin legt dar, dass das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen
    die Möglichkeit eröffne, sich persönlich zugeschnittene Angebote selbst
    zusammenzustellen. Die Menschen mit Behinderungen würden dadurch private
    Auftraggeber, die das ihnen überwiesene Geld selbst verwalten und ausgeben
    können.... παρακάτω

Συζήτηση

Nach europäischem Recht gilt Wettbewerbsgleichheit! D. h. alle Anbieter müssen denselben Rahmenbedingungen unterliegen. Falls der Dt. Bundestag diese Gleichheit nicht herstellt, muß der EuGH, Europäische Gerichtshof angerufen werden. Also: - durchklagen

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

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