Regija: Njemačka

Hilfe für Behinderte - Rechtsanspruch auf einen Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen

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Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
2.143 Potpora 2.143 u Njemačka

Peticija je odbijena.

2.143 Potpora 2.143 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Menschen mit schwerer geistiger und/ oder mehrfacher Behinderung - einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen erhalten - in die Sozialversicherung und die berufliche Unfallversicherung aufgenommen werden. Um dies zu erreichen, müssen die notwendigen bundesgesetzl. Regelungen, wie z.B. §136 SGB IX und andere damit zusammenhängende einschlägige aber unbestimmte Rechtsvorschriften geändert werden

Obrazloženje

  • Momentan werden Menschen mit schwerer geistiger und / oder mehrfacher Behinderung fast automatisch in separaten Einrichtungen oder Gruppen untergebracht, wie sie in §136 Abs.3 SGB IX benannt werden. Dies führt zu einer erneuten Ausgrenzung, sogar aus der Gruppe der Menschen mit einer geistigen Behinderung.
  • Durch diese Ausgrenzung werden in den Einrichtungen fast ausschließlich Menschen zusammengebracht, die meist nicht sprechen können, häufig nicht mobil sind und einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Aufgrund der Schwere der Behinderungen ist Kommunikation ? ein elementares und entwicklungsförderndes Grundrecht ? innerhalb der Gruppe kaum noch möglich. Die wichtigen sozialen Kontakte untereinander können kaum stattfinden. Der positive Einfluss, den heterogene Gruppen auf die Entwicklung des Einzelnen ausüben, entfällt.
  • Diese Ausgrenzung von Menschen mit schwersten Behinderungen widerspricht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention! (Art. 3 ?Nichtdiskriminierung?; ?volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben?; Art. 19 ?Zugang zu ? persönlicher Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in und der Teilhabe an der Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung notwendig ist?; Art. 24 ?Bildung?)
  • Das Diskriminierungsverbot gilt laut UN-BRK explizit auch für den genannten Personenkreis, denn in der Präambel (Punkt j) erkennen die Vertragsstaaten die Notwendigkeit an ??die Menschenrechte aller behinderten Menschen, einschließlich derjenigen, die intensivere Unterstützung benötigen, zu fördern und zu schützen, ??.
  • Der genannte Personenkreis wird durch die Rechtslage und die momentane Vorgehensweise von den Möglichkeiten zur beruflichen Bildung, sowie von dem, für Menschen so bedeutsamen, Lebensbereich ?Arbeit? ausgeschlossen. Nach der UN-BRK hat aber auch dieser Personenkreis das Menschenrecht arbeitsbezogene Tätigkeiten zu erlernen und ggf. auch mit Hilfe von Assistenten (Art. 19) auszuführen bzw. am Arbeitsprozess der anderen teilhaben zu können.
  • Menschen mit schwersten Behinderungen haben durch die Ausgrenzung in Tagesförderstätten einen schlechten Rechtsstatus. D. h. sie haben keine arbeitnehmerähnliche Rechtsbeziehung zur Werkstatt mit Lohnanspruch, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht und haben keinen Versicherungsschutz durch die berufliche Unfallversicherung.
  • Die Formulierung in § 136 Abs. 3 SGB IX ?? sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut werden ?? ist mit der UN-BRK nicht zu vereinbaren, da ein Wahlrecht für die Betroffenen ausgeschlossen wird. Ziel muss sein, dass die Leistungen zur beruflichen Bildung und zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Basis des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit schwerer geistiger und / oder mehrfacher Behinderung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung gewährt werden. Dies muss für die genannte Personengruppe im gleichen Umfang ermöglicht werden, wie für Menschen mit Werkstattstatus.

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Preuzimanje (PDF)

Novosti

  • Pet 3-17-11-2171-034056Hilfe für Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin setzt sich dafür ein, dass auch Menschen mit schwerer geistiger
    und/oder mehrfacher Behinderung einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf
    einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen erhalten und in die
    Sozialversicherung und die berufliche Unfallversicherung aufgenommen werden.
    Die Petentin legt im Einzelnen dar, dass derzeit Menschen mit schwerer geistiger
    oder auch mehrfacher Behinderung fast automatisch in separaten Einrichtungen oder
    Gruppen untergebracht würden (entsprechend § 136... unaprijediti

Još nema argumenata za.

Werkstätten sind ungeeignet für überqualifizierte Menschen mit Mehrfachbehinderung. KEINE ZEICHNUNG.

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