Hilfe für Menschen mit Behinderung - Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung zur Ausgabe einer Chipkarte zur Datenspeicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge der Bundesregierung empfehlen, im Einvernehmen mit dem Bundesrat die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAVO) in der am 7.6.2012 (BGBl. I S. 1275) gültigen Fassung so zu fassen, daß SchwbA als "Chipkarte" zur Speicherung von (im Interesse des Datenschutzes in der SchwbAVO abschließend aufzuzählenden) speicherfähigen Inhalten ausgegeben werden sollen. Statt des bisherigen Beiblattes soll ein normierter auf die Person ausgestellter Kaufbeleg ausgehändigt werden.

Begründung

SchwBA mit der petitionsgegenständlichen Funktion würden es ermöglichen, z.B. das für Freifahrten im ÖPNV erforderliche Beiblatt für SchwbA mit Merkzeichen "G" u. dergl. verfahrensvereinfachend auf dem Ausweis zu speichern. Positioniert man derzeit, was sich anbietet, das Beiblatt samt SchwbA (beide im Scheckkartenformat), in einer einfachen Klarsichthülle, werden aber einem/r Kontrolleur/in gegenüber entweder das Ausweisfoto oder Merkzeichen und GdB verdeckt. Entsprechende Lesegeräte werden zunehmend bei Kontrolleuren im ÖPNV (bei DB und den meisten Privatbahnen ohnehin) vorhanden sein, deren Arbeit bei funktionierender Lese-Technik erleichtert wird.In der SchwbAVO muß im Sinne des Petitums gesichert sein, daß nur bestimmte Daten gespeichert werden dürfen, damit hier keine Begehrlichkeiten zu Lasten des Persönlichkeitsschutzes geweckt werden.Das idR halbjährliche oder jährliche Aufladen eines neuen Freifahrtberechtigungsnachweises kann an zahlreichen hierfür technisch ausgestatteten Servicestellen v.a. des ÖPNV gegen Zahlung des Halbjahres- oder Jahreskaufbetrages erfolgen. Die auf die Person des Ausweisinhabers ausgestellte Quittung gilt für Kontrollpersonal im Falle technischen Versagens von Lesegeräten als gedruckter Freifahrtberechtigungsnachweis.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2171-036766

    Hilfe für Menschen mit Behinderung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte mit seiner Petition erreichen, dass Schwerbehindertenausweise
    als Chipkarten ausgegeben werden und dass das für die unentgeltliche Beförderung
    erforderliche Beiblatt mit Wertmarke auf dem Schwerbehindertenausweis gespeichert
    werden soll.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von dem
    Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition... weiter

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