Région: Allemagne

Hilfe für Menschen mit Behinderung - Übernahme der Kosten von Assistenzhunden von der gesetzlichen Krankenkasse

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
349 Soutien 349 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

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  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
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  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Assistenzhunde - unabhängig von der Diagnose - bei medizinischer Indikation finanziert werden müssen.Zudem muss eine einheitliche Prüfung - wie bei Blindenführhunden - eingeführt werden, damit qualitativ hochwertige Ausbildungsstandards etabliert werden.Dabei ist es Sache der Mitglieder*innen, des Bundestages, sich mit Landesverbänden, Krankenkassen, Pflegeversicherungen, etc. über die Kostenübernahme zu einigen.

Raison

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Hilfe eines Assistenzhundes von der finanziellen Situation der Betroffenen abhängig ist.Nach § 1 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderung Leistungen um ihre Selbstbestimmung und ihre Gleichberechtigung zu fördern und Benachteiligungen entgegenzuwirken.§ 47 (SGB IX) definiert Hilfsmittel als Mittel die nach §42 Abs.2 Nr.6 vom Behinderten mitgeführt werden können und die diesem bei Prävention, Rehabilitation oder Behandlung dienen.-> Assistenzhunde erfüllen all diese Voraussetzungen.Dabei ist es nach der UN-Behindertenkonvention und einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes gar keine Frage mehr, ob die Bundesrepublik Deutschland für die Finanzierung aller Assistenzhunde-Arten Konzepte darlegen muss.Denn das Europäische Parlament änderte (6.3.2009) die Richtlinien zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, sodass Blindenführ- und Assistenzhunde gleichgestellt sind:(12b) Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des „Design für Alle“ und indem Menschen mit Behinderungen die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert wird, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde.Und aus Artikel 9 der UN-Behindertenkonvention geht hervor:(1) „Die Vertragsstaaten verpflichten sich geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten.“ (Sinngemäß)(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;Wo also bleibt diese Gleichstellung von Blindenführ- und Assistenzhunden?Und was ist mit der Verpflichtung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten?Die UN-Behindertenkonvention verweist in Artikel 9 Absatz 2e noch einmal im Besonderen darauf, dass es bei solchen Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit um menschliche und tierische Hilfen geht!Was also ist mit dem Artikel 1 - Absatz 1 unseres Grundgesetzes, der besagt "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."Die Hilfe eines Assistenzhundes ist in diversen Studien und anderen (EU-)Ländern längst zweifelsfrei bewiesen.Und auch der finanzielle Aufwand für die Ausbildung eines Assistenzhundes steht in keinerlei Vergleich zu dem Ersparnis, das durch die Assistenzhunde-"Betreuung" erzielt wird.Als kleinen Denkanstoß:Wenn ein junger Mensch durch seinen Assistenzhund in der Lage ist eine Ausbildung zu bewältigen oder einer Arbeit nachzugehen, spart die Gesellschaft durch gelungene Inklusion sehr viele Steuergelder und bekommt Lohnabgaben von diesem Menschen.

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