Hilfe für Menschen mit Behinderung - Überprüfung/Anpassung der Ausgleichsabgabe nach § 77 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte § 77 SGB IX neu geprüft und angepasst wird.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,mein Anliegen ist das der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte § 77 SGB IX neu geprüft und angepaßt wird.Die Ausgleichsabgaben müssen einen höheren Wert erhalten, um zu vermeiden, dass eine schwerbehinderte Person von 50 % in Teilzeit günstiger sei (sozialversicherungspflichtig). Dadurch werden die Sozialkassen entlastet und es könnten neue Förderprogramme erfolgen. Für ein Unternehmen ist es dann nicht mehr unbedingt die günstigere Alternative. Nur wenn ein Schwerbehinderter eingestellt wird, könnte sich der Arbeitgeber 50 % Prozent bei den einzelnen Landeskommunen der Bundesländer wiedererstatten lassen. In Firmen wird es gelebt, dass es günstiger sei die Ausgleichzahlung zu tätigen, als einen Schwerbehinderten einzustellen.Gerade in Großbetrieben und Konzernen wird dieses bevorzugt.!Milliarden Gewinne werden in der Industrie erzielt, egal aus welcher Branche. Da brauch mir keiner sagen, dass es nicht mehr konkurrenzfähig ist, wenn er einen Schwerbehinderten anstellt.Idee / Erhöhung: 500,00 € „ 625,00 € „ 720,00 €------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Erhebungsjahr 2016 je Monat und unbesetztem Pflichtplatz.·125 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 % ·220 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 % ·320 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2 % Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen folgende Beträge zahlen:·Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschenbeschäftigen, andernfalls zahlen sie je Monat weiterhin 125 €.·Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Pflichtplätze besetzen; siezahlen 125 €, wenn sie nur einen Pflichtplatz besetzen, und 220 €,wenn sie keinen bzw. weniger als einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.Mit freundlichen Grüßen Manfred Schmalzsiehe Anlage:Ein PDF-Dokument sollte nachgereicht werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2171-036390 Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte gemäß § 160
    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch neu geprüft und angepasst wird.

    Der Petent legt insbesondere dar, dass die Ausgleichsabgabe erhöht bzw. modifiziert
    werden müsse. Hierzu unterbreitete er verschiedene Vorschläge. Nach Einschätzung
    des Petenten sei es für viele Unternehmen derzeit günstiger, die Ausgleichsabgabe zu
    zahlen, statt einen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Hier müsse der
    Gesetzgeber etwas ändern. Hinsichtlich... weiter

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