Reģions: Bund, Länder, Kommunen
Labklājība

Hilfen für sexuell missbrauchte Mädchen und Jungen in Deutschland verbessern

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Gericht
1 557 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

1 557 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Wenn heute Mädchen und Jungen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt werden… wenn heute betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keine angemessene und ausreichende Hilfe bekommen… dann werden wir in 20 Jahren die heutigen Fälle sexuellen Missbrauchs aufarbeiten müssen.

Der Runde Tisch „Sexueller Missbrauch“ forderte vor zwei Jahren den flächendeckenden Ausbau und die finanzielle Absicherung der Fachstellen gegen sexuellen Missbrauch. Bisher ist jedoch so gut wie nichts passiert. Bund, Länder und Kommunen schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Dies geht auf Kosten der Opfer. Im moralischen Sinne kommt dies einer unterlassenen Hilfeleistung gleich. Setzen Sie sich bei Ihren Abgeordneten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene für die Interessen von sexuell missbrauchten Mädchen und Jungen ein! Engagieren Sie sich für das Recht von kindlichen und jugendlichen Opfern sexuellen Missbrauchs auf Beratung!

Um den Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz zu verbessern, hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit seinem Fachbeirat den folgenden Forderungskatalog erarbeitet, der im Rahmen eines Hearings „Kinder und Jugendliche – Beratung fördern, Rechte stärken“ gemeinsam mit Jugendlichen, Betroffenen, Eltern sexuell missbrauchter Mädchen und Jungen sowie Fachkräften weiterentwickelt wurde. * *(Anmerkung: Eine ausführliche Begründung der Forderungen finden Sie unter beauftragter-missbrauch.de/mod/resource/view.php?id=1000 zum Downloaden)

Unterstützen Sie gemeinsam mit den Fachberatungsstellen diese Forderungen mit Ihrer Unterschrift:

  1. Kinder und Jugendliche brauchen einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Beratung.

  2. Beratungsangebote und therapeutische Hilfen müssen leicht zugänglich, umfassend und auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen abgestimmt sein.

  3. Fachberatung gegen sexuellen Missbrauch muss flächendeckend ausgebaut sowie finanziell und personell abgesichert werden – entsprechend der Einwohnerzahl.

  4. Versorgungslücken bei Therapieplätzen müssen geschlossen werden.

  5. Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, brauchen themenspezifische Qualifikation.

  6. Empirische Kenntnisse über die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ müssen gewonnen werden. (Dies sind Fachkräfte, die u.a. im Falle der Vermutung eines sexuellen Missbrauchs bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung beratend tätig sind.)

  7. Sexuelle Grenzverletzungen durch Jugendliche und Kinder erfordern Unterstützung sowohl für Betroffene, Eltern und Fachkräfte als auch für sexuell übergriffige Jugendliche und Kinder.

  8. Gerichtsverfahren müssen opfer- und kinderschonend gestaltet werden.

  9. Gutachterinnen, Gutachter und Verfahrensbeistände müssen ausreichend für ihre Tätigkeit in Fällen sexuellen Missbrauchs qualifiziert sein.

Pamatojums

Nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch heute noch werden Mädchen und Jungen sexuell missbraucht. Die Folgen von sexuellen Gewalterfahrungen sind in starkem Maße abhängig einer unbürokratischen Akutversorgung, dem räumlichen Schutz vor dem Täter/der Täterin, der Beratung, den therapeutischen Hilfen, der alltagspraktischen Entlastung, die Opfer sexueller Gewalt und ihre Angehörigen erfahren sowie einer opfer- und kindgerechten juristischen Arbeitsweise. Bleiben betroffene Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer der sexuellen Gewalt schutzlos ausgeliefert und werden ihnen nicht zeitnah angemessene Hilfen angeboten, so erhöht sich das Risiko von Folgeproblematiken. Beratungs- und Hilfsangebote müssen auf die Bedürfnisse von betroffenen Kindern und Jugendlichen und auch deren Freundinnen und Freunde abgestimmt sein: Mädchen und Jungen müssen das Recht haben, sich unabhängig von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten beraten zu lassen. Sie brauchen wohnortnahe, kostenlose und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbare Angebote, die auch den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen gerecht werden. Wartezeiten sind betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Freundinnen und Freunden nicht zumutbar. In Deutschland gibt es neben allgemeinen Beratungsstellen spezialisierte Fachberatungs- stellen für die Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt. Doch nicht überall sind solche Angebote vorhanden oder die vorhandenen sind nicht ausreichend ausgestattet, finanziell nur unzureichend abgesichert und nicht für alle Betroffenen gleichermaßen zugänglich. Es fehlt insbesondere an spezialisierten Angeboten für männliche Opfer, für betroffene Mädchen und Jungen mit Behinderungen und an Angeboten im ländlichen Bereich. Aber selbst in den Großstädten ist das Angebot unzureichend. Seit Mitte der 80er Jahre sind die gravierenden Lücken im Versorgungsnetz für sexuell missbrauchte Mädchen und Jungen öffentlich bekannt. Auch heute noch werden in aktuellen Fällen betroffene Mädchen und Jungen nicht ausreichend geschützt und bleiben in ihrer Not allein.

Paldies par atbalstu

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Vairāk par šo tēmu Labklājība

25 332 (+12 404)
42 dienas atlikušais
11 680 Paraksti
195 dienas atlikušais

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt