Περιοχή: Γερμανία

Hilfsmittel/Heilmittel - Kostenunabhängige Beibehaltung aller Versorgungsformen der Langzeit-Sauerstoff-Therapie

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
73 Υποστηρικτικό 73 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

73 Υποστηρικτικό 73 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krankenkassen bei allen Ausschreibungen und Verträgen für Hilfsmittel der Langzeit-Sauerstoff-Therapie auch weiterhin alle etablierten Versorgungsformen, die der Hilfsmittelkatalog vorsieht, berücksichtigen müssen. Nur so sind auch die Voraussetzungen für die ärztliche Therapiefreiheit durch eine individuell verordnete Versorgungsform zum Erhalt der Mobilität und damit der Voraussetzung gesellschaftlicher Einbindung der Betroffenen gegeben.

Αιτιολόγηση

Mehr als 160.000 Menschen sind derzeit auf diese lebenserhaltende Langzeit-Therapie mit Sauerstoff angewiesen. Bei europaweiten Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen werden einige etablierte Versorgungsformen, wie sie der Hilfsmittelkatalog vorsieht, willkürlich nicht mehr in die Ausschreibung aufgenommen und stehen so auch nicht mehr den verordnenden Ärzten als Versorgungsoption für die Patienten zur Verfügung. Dadurch werden ärztlichen Verordnung mit ihren bindenden Charakter ad absurdum geführt, weil Patienten nicht mehr mit den ärztlich verordneten und personalisiert getesteten Sauerstoffquellen, wie sie der Hilfsmittelkatalog ausweist, verlässlich versorgt werden. Statt dessen soll der Sauerstofftherapie eine Einheitslösung übergestülpt werden, die mit dem Verlust an Qualität in der Gesundheits-versorgung und der Mobilität der Betroffenen einhergeht. Im Ergebnis widerspricht die Umsetzung einer solchen Ausschreibung der Pflicht der Krankenkassen für eine humanen Krankenbehandlung, wie sie im § 70 Abs. 2 SGB V ausdrücklich verankert ist. Der Wegfall von Mobilität verhindert die notwendige Einbettung der Betroffenen in den sozialen Systemen. Wir fordern deshalb: 1. Das die bisherigen etablierten Versorgungsformen der Langzeit-Sauerstoff-Therapie mit allen Produkten, wie sie der Hilfsmittelkatalog listet, beibehalten werden. 2. Die ärztliche und Hilfsmittel-Verordnungen müssen für die Krankenkassen bindend sein. Die Art und der Umfang der Verordnung sind nicht verhandelbar und sind ohne Einschränkung nach Maßgabe der Krankenkassen durch die Leistungserbringer umzusetzen. 3. Aktuell bereits versorgte Patienten dürfen nur mit deren Zustimmung auf die Versorgung mit anderen Produkten / Systemen umgestellt werden. Eine Versorgung durch andere Leistungserbringer darf nur bei identischem Leistungsprofil erfolgen. Die qualifizierte und individuell angepasste Versorgung von schwer lungenkranken Patienten mit Sauerstoff zum Mobilitätserhalt- hat entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Erkrankung - ist ein verbrieftes Recht des Patienten auf humane Krankenbehandlung - darf nicht durch wirtschaftliche Optimierung durch Krankenkassen und Kostenträger beschnitten werden.Wirtschaftlichkeit darf nicht auf Kosten der notwendigen Leistungsfähigkeit von Patienten gehen. Die Folgen einer nicht nach der Verordnung qualifizierten und vollständigen Versorgung sind: - längere Liegezeiten des Patiente - verzögerte Rückkehr in die häusliche Versorgung - Wiedereinweisungen in die Klinik bei Unterversorgung - Destabilisierung des Genesungsprozesses - psychische Belastung für den Patienten - potentielle Gefährdung seines Gesundheitszustands - erhöhten administrativen Aufwand bei Vertragsärzten Ausschreibungen und Verträge dürfen nicht dazu benutzt werden, von der ärztlich verordneten Versorgungsform abzuweichen und erst im Nachgang durch ein Feststellungsverfahren die benötigte Sauerstoffquelle zu genehmigen

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Νέα

  • Pet 2-18-15-82714-003281

    Hilfsmittel/Heilmittel


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Krankenkassen bei allen Ausschreibungen und
    Verträgen für Hilfsmittel der Langzeit-Sauerstoff-Therapie auch weiterhin alle
    etablierten Versorgungsformen, die der Hilfsmittelkatalog vorsieht, berücksichtigen
    müssen.
    Nur so seien die Voraussetzungen für die ärztliche Therapiefreiheit durch eine
    individuell verordnete Versorgungsform zum Erhalt der Mobilität und damit der
    Voraussetzung... παρακάτω

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