Περιοχή: Γερμανία

Höhere Berücksichtigung krankheitsbedingter Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Υποστηρικτικό 15 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

15 Υποστηρικτικό 15 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die höhere Berücksichtigung von krankheitsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung gefordert, da die krankheitsbedingten Zuzahlungen im Alter nicht beeinflussbar seien und Rentner z. B. aufgrund der Rentenbesteuerung schon genug bestraft werden.

Αιτιολόγηση

1.Ich fühle mich vormundhaft beeinflusst, ungerecht behandelt und diskriminiert, wenn mir die Verkehrsmittel im Alter vorgeschrieben werden sollen.a.Haben meine Gattin und ich einen gültigen Führerschein und ein Auto, beides nutzen wir seit Jahrzehnten. Ich kenne derzeit keinen Grund, warum wir im Alter grundsätzlich nur noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollten.b.Verursacht die zusätzliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzliche Kosten und Warte- und Wegzeiten.2.Halte ich es für äußerst fragwürdig, wenn ein Finanzbeamter aufgrund meiner Fahrtkostenaufrechnung für den PKW seine eigene Schätzung möglicher Kosten für öffentliche Verkehrsmittel einsetzt.3.Die derzeitige Rechtslage widerspricht allgemeiner steuerlicher Abrechnungen für Fahrtkosten.4.Im ländlichen Bereich ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (bedingt der Taktung) für Besuche bei Ärzten zeitlich eingeschränkt. Der individuelle Gesundheitszustand verlangt an manchen Tagen ärztliche Unterstützung und verbietet Wartezeiten an öffentlichen Haltestellen.FazitWir sind ehemals vorsorgend in das Rentenalter eingetreten, für diese Vorsorge werden wir heute beispielhaft mit der Zinspolitik bestraft, der Besteuerung von Renten, ebenfalls bedingt der Krankenkassenbeiträge allgemein und dem vollen Beitragssatz bei den Betriebsrenten.Die Wahrscheinlichkeit im Alter u. U. erhebliche krankheitsbedingte Zuzahlungen und Fahrtkosten tragen zu müssen, ist nicht fremd beeinflussbar. Wenn jedoch zur Besteuerung der Renten ein Rentenempfänger keine Chance zur sachlich korrekten Entlastung erhält, dann ist das eine Ungleichbehandlung in der Finanzgesetzgebung und somit in dem Einfluss der Politik.

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