Família

Hortbetreuung auch an Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung!

A petição é dirigida a
Landtag Brandenburg Petitionsausschuss
1.306 Apoiador 834 em Brandemburgo

Colecta finalizada

1.306 Apoiador 834 em Brandemburgo

Colecta finalizada

  1. Iniciado fevereiro 2023
  2. Colecta finalizada
  3. Preparar submissão
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Im Sinne der Gleichberechtigung fordern wir, vom Land Brandenburg und seinem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, eine adäquate Hortbetreuung für alle Kinder an Förderschulen, unabhängig vom Pflegegrad und Behinderung, angelehnt an die Hortbetreuung an Regelschulen. Ebenfalls fordern wir, dass sich die Hortgebühren an den Regelschulen orientieren und nicht über die Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden hinausgehen. Es darf nicht verlangt werden, dass Entlastungsleistungen der Pflegekasse hierfür eingesetzt werden müssen. Zusätzlich muss diese Hortbetreuung, unabhängig vom Alter, bis zum Ende der Schulzeit angeboten werden. Die Schule ist oft das einzige soziale Umfeld der Kinder. Somit wir ihnen derzeit auch Teilhabe verwehrt. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Betreuung, Versorgung, Erziehung und Bildung muss auch der Fahrdienst für diese Zeit finanziert werden.

Razões

An den meisten Schulen in Brandenburg können Eltern auf eine verlässliche Hortbetreuung zurückgreifen. Diese ermöglicht es den Eltern, einem Beruf nachzugehen und Ihre Kinder in derzeit sicher betreut zu wissen. Die Hortgebühren dafür sind in entsprechenden Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden geregelt und sind einkommensabhängig.

An den Förderschulen mit Schwerpunkt geistiger Entwicklung gibt es diesen leider nicht. Der Ganztagsbetrieb endet an den meisten GE Schulen an 4 Wochentagen nach 7 Stunden und an einem weiteren Wochentag nach 5,5 Stunden. Anschließend müssen die Kinder zu Hause betreut werden. Dazu kommen noch rund 60 Tage Schulferien im Jahr. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung benötigen unabhängig vom Alter eine 24h Betreuung inkl. aller behinderungsbedingter Mehraufwände.

Es dürfen zusätzliche, kostenpflichtige Betreuungsangebote gemacht werden. An den meisten Förderschulen GE gibt es diese trotzdem nicht. Im Landkreis Barnim, beispielsweise, wird so eine zusätzliche Betreuung von einem Elternverein angeboten. Sie bieten Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung an. Die muss von den Eltern komplett selbst finanziert werden bzw. können dafür Entlastungsleistungen der Pflegekasse genutzt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Pflegegrad des Kindes. Im krassen Gegensatz sind die Hortgebühren an einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen einkommensabhängig, wie an Regelschulen. Das ist zutiefst diskriminierend und ungerecht gegenüber Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung.

Auch der Fahrdienst, der die Kinder i.d.R. zur Schule bringt und wieder abholt, fährt außerhalb der Schulzeiten nicht. Hier kommen zusätzliche Kosten hinzu.

Deshalb unterstützt diese Petition mit eurer Unterschrift zugunsten einer Hortbetreuung für alle Kinder. 

Den ausführlichen Text findet Ihr auf unserer Homepage: http://www.dabei-sein-wollen.de/seite/626584/petition.html

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kitag#1

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_ganztag/2

Muito obrigado pelo seu apoio, Dabei-Sein-Wollen! De Ahrensfelde
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