Drepturile animalelor

Hund soll trotz Übernahme-Vereinbarung herausgegeben werden

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Herr Präsident des Landgerichts Braunschweig, Bundesministerium der Justiz
57 3 in Braunschweig

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

57 3 in Braunschweig

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Ich war seit Dezember 2012 Pflegestelle einer mittlerweile mindestens 8jährigen spanischen Windhündin (Galgo espanol), die in Spanien mindestens drei Vorbesitzer hatte. Der Pflegevertrag bestand zwischen mir und einem deutschen Tierschutzverein, welcher Hunde und Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringt. Ich hatte betreffend die Hündin eine Übernahme-Option, welche ich im Februar 2013 ausgeübt habe. Der Verein hat trotz der von mir ausgeübten Übernahme-Option die Herausgabe der Hündin gefordert. Der Verein hat in diesem Zusammenhang nicht den Vorwurf gegen mich erhoben, daß ich die Hündin nicht gut gepflegt, versorgt und behandelt hätte, sondern wollte lediglich – aus Prinzip – sein Eigentumsrecht an der Hündin durchsetzen.

In dem hierzu geführten Rechtsstreit habe ich in der Berufungsinstanz verloren und soll die Hündin nun an den Verein herausgeben.

Bedauerlicherweise wollten sich alle Tierschutzorganisationen, die ich während des seit Mai 2013 laufenden Rechtsstreits kontaktierte (u.a. der Deutsche Tierschutzbund), nicht einbringen, um der Hündin zu helfen.

Dem Landgericht Braunschweig sind folgende Beweise für die getroffene Absprache/Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (durch den Verein) eingereicht bzw. bekanntgegeben worden: - email des Vereins - eidesstattliche Versicherung der deutschen Tierschützerin in Spanien, bei welcher die Hündin sich bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland im Dezember 2012 befand. - eine Mitarbeiterin des Vereins als Zeugin - gutacherliche Stellungnahme einer Tierärztin des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Tierschutzdienst –, welche u.a. ein Unterlassen bzw. Unterbinden von gesundheitsgewährleistenden Maßnahmen durch den Verein festgestellt hat. Dieses Verhalten stellt einen Verstoß gegen § 2 TschG – möglicherweise sogar vorsätzlich – dar.

Darüber hinaus liegt dem Landgericht Braunschweig eine spanische Rechnung vor, welche ganz eindeutig NICHT die in Spanien lebende deutsche Tierschützerin als Erwerberin der Hündin ausweist. Die Eigentumskette ist somit nicht lückenlos nachgewiesen.

Die vorstehenden Beweismittel wurden vom Landgericht Braunschweig nicht gewürdigt, d.h. zu keinem Zeitpunkt des Berufungsverfahrens kommentiert und sind daher auch nicht in die Urteilsbegründung eingeflossen.

motive

Am 23.04.2002 brachten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP den Entwurf (dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/088/1408860.pdf) eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ein, wonach der "einfachgesetzlich normierte Tierschutz gestärkt und die Wirksamkeit tierschutzrechtlicher Bestimmungen sichergestellt" werden sollten. Der Tierschutz wurde sodann durch Änderung der Verfassung (Grundgesetz) am 26.07.2002 mit der Aufnahme des § 20 a GG zum STAATSZIEL erklärt. Der Beachtung dieser Änderung unterliegen somit alle Staatsorgane - auch die Rechtsprechung.

Somit hätte die Würdigung der dem Gericht vorliegenden Beweismittel im Zusammenhang mit der Beachtung von § 1 TSchG („ Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“) zwangsläufig dazu führen müssen, das (etwaige) Eigentumsrecht des TierSCHUTZvereins hintenan zu stellen.

Dies auch unter Berücksichtigung der Satzung des als GEMEINNÜTZIG anerkannten Vereins, in der es u.a. heißt: „Der Zweck des Vereines ist Missbrauch, Quälerei, Misshandlungen und Tötungen von Hunden zu bekämpfen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: ….. die Befreiung von Hunden aus sogenannten Tötungsstationen und Vermittlung von Hunden nach Deutschland ...“. Damit war der Vereinszweck erfüllt; ein Verschulden meinerseits gegen das Wohl der Hündin bestand und besteht nicht.

Iti multumesc pentru sprijin

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welche ihr dann im Frühsommer letzten Jahres weggelaufen ist und bis heute nicht wieder aufgefunden wurde ! Betreffend die weiteren Eckpunkte bitte ich, die Petition genau zu lesen. Diese ist auch auf einem anderen Portal ausführlicher veröffentlicht; hier konnte ich leider nicht so viel schreiben.

Hast du Langeweile oder bist du geistesgestört oder ist dein Gehirn möglicherweise vom Spulwurm zerfressen?! Menschen hungern und sind allerorten in Not, während diese vierbeinigen Bestien unsere Strassen zukacken und unsere Kinder totbeissen! Bitte wende dich vertrauensvoll an Gegenhund! Ein neues Leben ist möglich. Befreie dich aus der Tyrannei der vierbeinigen Kotpumpen und finde dadurch den Weg zurück in die menschliche Gesellschaft. www.gegenhund.org

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