Région: Elbe-Elster
Culture

Ihre Unterschrift für den Erhalt der Gaststätte Otto

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Kristy Augustin, Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag Brandenburg
2 580 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Wir wollen die Gaststätte mit Gartenbereich und Feierraum in bestehender Größe im Einklang mit der Nachbarschaft weiterführen.

Durch den Erhalt und den Ausbau unserer Gaststätte und der Pension verfügt das Dorf Oppelhain über die einzige, regelmäßig geöffnete Gaststätte dieser Art im gesamten Amt Elsterland.

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie unser Vorhaben.

Raison

Die aktuelle Auslegung des gesetzlichen Rahmens durch verschiedene Ämter sieht eine Reduzierung der Gaststättengröße auf maximal 30 Gäste ohne Nutzung des Gartenbereichs vor.

Eine ausschließliche Nutzung der Gaststätte ohne Garten mit max. 30 Gästen ist betriebswirtschaftlich nicht tragbar und würde die Schließung zum 31.10.2019 bedeuten und damit den Verlust von 10 Arbeitsplätzen, DEM Ort für Familienfeiern, Dorf- und Vereinsveranstaltungen, sowie unserer Existenzgrundlage.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Als Berlinerin bin ich gerade ziemlich entsetzt, was mit der Gaststätte passieren soll. Eine mit großem Engagement geführte Gaststätte soll verkleinert bzw. geschlossen werden. Mir fehlen die Worte,

Gerade als Geschäftsleute weiss man in der heutigen Zeit, dass man vor dem Bauen und einer Nutzungsänderung einen Antrag zu stellen hat. Wenn man danach mit den Auflagen nicht zurecht kommt darf man nicht rumheulen.

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