Immissionsschutz - Abschaltung der Schaufensterbeleuchtung nach Ladenschluss

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
233 Unterstützende 233 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

233 Unterstützende 233 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Schaufensterbeleuchtung nach Ladenschluss abgeschaltet wird.

Begründung

Dadurch kann Strom gespart werden, gerade zu Zeiten der Spitzenlast morgens und abends. Die Einsparung kann einen Beitrag zur Energiewende leisten.Eine gesetzliche Regelung ist notwendig damit einem Unternehmen, das freiwillig auf Beleuchtung zu Werbezwecken verzichtet, keine Nachteile entstehen. Schutz vor Einbruch und Vandalismus kann durch Steuerung der Beleuchtung mit Bewegungsmeldern gewährleistet werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-270-048302Immissionsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition begehrt im Interesse der Energieeinsparung und der Vermeidung von
    Lichtverschmutzung gesetzliche Regelungen zur Abschaltung von
    Schaufensterbeleuchtungen in bestimmten Zeiträumen während der Abend- und
    Nachtstunden.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die Beleuchtung von Schaufenstern
    in den Abend- und Nachtstunden zu Spitzenzeiten des nachgefragten Stroms
    erfolgen würde und bei Reduzierung bzw. Abschaltung somit zu erheblicher
    Energieeinsparung beitragen könne.
    Da Unternehmen und Einzelhändler... weiter

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