Regija: Njemačka

Immissionsschutz - Einführung einer Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen

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Deutschen Bundestag
464 Potpora 464 u Njemačka

Peticija je odbijena.

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  1. Pokrenut 2015
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen eingeführt wird.

Obrazloženje

Bei den in Deutschland betriebenen Asphaltmischanlagen wird überwiegend Braunkohlestaub (BKS) als Brennstoff eingesetzt. Auch die noch mit Gas und Heizöl befeuerten Anlagen werden sukzessive auf den Brennstoff BKS umgestellt. Für diese Entwicklung sind rein wirtschaftliche Gründe der Betreiberfirmen maßgebend.BKS setzt bei der Verbrennung gegenüber Gas und Heizöl mehr Schadstoffe frei, die sich auf Mensch und Natur negativ auswirken können (Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid u.a.).Da die Umstellung auf den umweltschädlichen Brennstoff Braunkohle, der im privaten Bereich längst durch umweltfreundlichere Energieträger ersetzt wurde, ungebremst weiter erfolgt, ist eine kontinuierliche Messung der emittierten Luftschadstoffe in Asphaltmischanlagen erforderlich. Diese Forderung gilt insbesondere für Anlagen mit Wiederverwendung von Altasphalt (Asphaltgranulat-Heißzugabe). Aus der Richtlinie VDI 2283 „Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut“ vom Juni 2008 geht hervor, dass mehr als 50 % der Messwerte einer Reihe von 650 Messwerten an Asphaltmischanlagen mit Heißzugabe von Asphaltgranulat über dem Grenzwert von 50 mg/m³ für den Gesamtkohlenstoff nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen.Mittels einer kontinuierlichen Messung der Luftschadstoffe könnten besonders emissionsrelevante Anlagenzustände im laufenden Betrieb umgehend erkannt und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Senkung der Verarbeitungstemperatur des eingesetzten Materials oder Filterwechsel, beseitigt werden.Auf entsprechende behördlich vorgeschriebene Messungen in anderen Anlagen mit Braunkohle als Brennstoff (z.B. Braunkohlekraftwerke, Zementwerke) wird hingewiesen. Das Ziel ist, dass die nach der TA Luft des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Emissionsbegrenzungen dauerhaft in allen Betriebszuständen eingehalten werden und somit ein wichtiger Beitrag bezüglich Umwelt- und Gesundheitsschutz geleistet werden kann. Die derzeit gängige Praxis von vorangemeldeten Einzelmessungen im Turnus von mehreren Jahren ist dazu nicht geeignet.Deshalb: Die Dauermessung von allen Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen, insbesondere von Gesamtkohlenstoff, ist per Gesetz einzuführen. Eine derartige Messung ist technisch machbar und dem Anlagenbetreiber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wirtschaftlich zumutbar. Diese Beurteilung wird auch von namhaften Fachbehörden, wie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, vertreten und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19.12.2014 bestätigt (AZ: 22 B 14.1514).

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Novosti

  • Pet 2-18-18-270-020985Immissionsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen

    werden wird.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung einer verbindlichen Verpflichtung zur

    kontinuierlichen Messung aller Luftschadstoffemissionen, insbesondere der

    Gesamtkohlenstoff-Emissionen aus Asphaltmischanlagen, gefordert.

    Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, aus wirtschaftlichen

    Gründen würde in Deutschland künftig nahezu in sämtlichen Asphaltmischanlagen

    Braunkohlestaub als Brennstoff eingesetzt werden. Dabei setze Braunkohlestaub... unaprijediti

Die Schadstoffe werden nur alle 3 Jahre kontrolliert. Dieser Zeitraum ist zu lang, denn Asphalt wird spontan in großen Mengen produziert. Die Schadstoffe werden also in konzentrierten Zeiten ausgestoßen!

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