Immissionsschutz - Verbot des sogenannten Maulwurfschrecks in Wohngebieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Benutzung von sogenannten Maulwurfschrecks in allgemeinen Wohngebieten gänzlich verboten wird.

Begründung

Die Maulwurfsschrecks werden von den Herstellern als für den Menschen nicht oder geringfügig hörbar beschrieben. Diese Angabe ist in den meisten Fällen falsch. Die Verwendung entsprechender Geräte solte daher in Wohngebieten verboten werden. Ein ständiges Betreiben kann für die Nachbarn den reinsten Horror darstellen. Innerhalb einer Minute geben diese Geräte zweimal eine Ton von mehreren Sekunden von sich. Dieses über Stunden, Tage, Wochen und Monate kann bei den betroffenen Nachbarn zu ernsthaften gesundheitlichen Folgen führen. Auch ist zu bedenken, dass Haustiere davon betroffen sein können. Zurzeit kann man sich allenfalls darauf berufen, dass das Gerät zwischen 20 Uhr und 7 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen nicht betrieben wird.Man hat derzeit keine Handhabe. Stellt ein Nachbar sich stur, kann man wenig dagegen machen. Es kann nicht richtig sein, dass man als Bewohner in einem reinen Wohngebiet ständig diesem Ton ausgesetzt sein muss. Das Zuhause soll doch ein Ort der Erholung sein. Meines Erachtens wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entsprochen, wenn man dem Vergrämen von Maulwürfen Vorrang einräumt vor dem Nachbarschutz, der durch die Geräte, die zumeist dauerhaft betrieben werden, definitiv außer Kraft gesetzt wird.Aus diesem Grund sollte eine Änderung der Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. betroffene andere Rechtsgrundlagen) erfolgen.Dass inzwischen Viele davon betroffen sind, kann man entsprechenden Foren im Internet entnehmen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-270-033489

    Immissionsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Benutzung von Maulwurfschrecks in allgemeinen
    Wohngebieten zu verbieten.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, sogenannte
    Maulwurfschrecks würden von den Herstellern als für den Menschen nicht oder nur
    geringfügig hörbar beschrieben, was jedoch unzutreffend sei. Daher sollte die
    Verwendung solcher Geräte in Wohngebieten verboten werden. Denn die Geräte
    gäben... weiter

Es ist unfassbar, das diese Pedition nur 52 Stimmen erhalten hat. Ist die Menschheit inzwischen schon TAUB von den Dingern die komplett verboten gehören und nicht Maulwürfe verschrecken sondern jegliche andere TIERE ebenfalls komplett mit dem Schall schädigen. Z.B brütende Vögel, Igel, Nachbarstiere usw. UNFASSBAR bitte einmal mit mir in Kontakt treten. Diese Pedition gehört NEU aufgestellt und die Hersteller verklagt.

Noch kein CONTRA Argument.

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