Immissionsschutz - Vermeidung von Fahrverboten aufgrund fragwürdiger Messdaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
342 Unterstützende 342 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

342 Unterstützende 342 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll eine Vermeidung von Fahrverboten aufgrund fragwürdiger Messdaten erreicht werden. Dazu sollen bestehende Gesetze konkretisiert werden.

Begründung

Fahrverbote müssen entsprechend der EU-Richtlinie 2008/50/EG auf Messdaten beruhen, die folgende Kriterien erfüllen:-Der Mindestabstand zwischen Messstelle und Kreuzung muss eingehalten werden (Siehe Anhang III C der Richtlinie, ist z. B. nicht der Fall bei der Messstelle München-Stachus)-Der freie Luftzug muss gewährleistet sein (Siehe Anhang III C; ist z. B. nicht der Fall bei der Messstelle Hamburg-Max-Brauer-Allee )-Messstellen dürfen nicht auf Mittelstreifen aufgestellt werden (Siehe Anhang III A. 2. C; ist z. B. nicht der Fall bei der Messstelle Wiesbaden-Ringkirche)-Messstellen sind nur zulässig im Bereich von Wohnungen (Anhang III A. 2. a. sowie äquivalent Anhang III B. 1. a., ist z. B. nicht der Fall bei der Messstelle Stuttgart-Neckartor)-Messdaten müssen repräsentativ für min. 100m Straße sein (Anhang III B. 1. b., ist z. B. nicht der Fall bei der Messstelle München-Landshuter Allee )-usw.Laut Richtlinie (2008/50/EG 6) sind Modellrechnungen möglichst durchzuführen. Dies ermöglicht die Umrechnung fehlerhafter Messdaten in richtlinienkonforme Daten für den repräsentativen Straßenabschnitt und den Bereich von Wohnungen, etc.Deshalb soll die nationale 39.BImSchV um einen neuen Anhang „Anhang 18, Validierung, Bewertung und Verwendung von Messdaten einzelner Messstellen“ ergänzt werden.Inhalt:a)Präambel: -Messwerte (Rohdaten) von Messstellen dürfen nur zum Zwecke der Information und zur Trendanalyse verwendet werden. Jede weitere Verwendung (z.B. bei Gericht) bedarf der voll umfänglichen Verifizierung, Validierung und Bewertung gemäß gesetzlicher Vorgaben (2008/50/EG und 39.BImSchV). b)Voraussetzungen für weitere Verwendung: -Rohdaten der Messstelle repräsentativ für min. 100m Straße. Nachgewiesen durch Modellrechnung für Schadstoffwerte des repräsentativen Straßenabschnitts (beide Straßenseiten, 0m bis 10m vom Fahrbahnrand für alle öffentlich zugänglichen Bereiche, ohne Berücksichtigung von Seitenstreifen, 25m entfernt von Kreuzungen) nur im Bereich von Wohnungen.-Nachweis der Messgenauigkeit der Messstelle (Anhang I A.)-Nachweis Kalibrierung -Sind die Rohdaten der Messstelle nicht repräsentativ ist es zulässig diese für weitere Verwendung mittels Modellrechnung auf den Durchschnittswert des repräsentativen Straßenabschnitts umzurechnen.-Angabe von Daten immer mit Angabe des Toleranzbereiches der Messunsicherheit gemäß Anhang I A. .-Berücksichtigung aller weiteren Rahmenbedingungen der 2008/50/EG.c)Ausschlusskriterien für weitere Verwendung-Daten von Messstellen für die im gesamten repräsentativen Straßenabschnitt von 100m gesetzliche Ausschlusskriterien gelten (z.B. M-Stachus, keine Wohnungen) sind nur zulässig für Information oder Trendanalyse. Zusammenfassung: Der Gesetzgeber soll durch die o.g. gesetzgeberischen Maßnahmen die voll umfängliche Verifizierung der Schadstoff-Messdaten bei der Ermittlung gerichtsrelevanter Sachverhalte sicherstellen.

Link zur Petition

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Derzeit streiten "Messstellen-Beschimpfer" und "Schadstoffwerte-Verteidiger". Anscheinend gibt es auf beiden Seiten gute Argumente. Eine Konkretisierung der Gesetze um Streitpunkte bei Fahrverboten zu beseitigen dient dem Rechtsfrieden. Eine Mitzeichnung der Petition empfehle ich daher.

Noch kein CONTRA Argument.

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