Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Unterstützende 58 in Deutschland

Sammlung beendet

58 Unterstützende 58 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, alle Angestellten im Gesundheitswesen, vom Klinikchef bis zur Reinigungsfachkraft im Krankenhaus, vom niedergelassenen Hausarzt über den Psychologen bis hin zum Podologen und Physiotherapeuten zu einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu bewegen.

Begründung

Wir glauben, dass eine Impfung bei allen Angestellten nur mittels einer Impfpflicht erreicht werden kann. Diese Impfung bei allen erachten wir aus folgenden Gründen als notwendig: 1. Die Ansteckungen häufen sich vor allem in Krankenhäusern und Orten, an denen Kranke und Risikogruppen betreut werden. (1) 2. Pflegepersonal und Anästhesisten sind besonders häufig durch Covid-19 betroffen. Sie übertragen die Erkrankung an Risikopatienten. Der Kontakt zwischen diesen Berufs- und Risikogruppen ist besonders intensiv und häufig. Damit gelten sie als Multiplikatoren und treiben vor allem in Bereichen die Pandemie voran, in denen von einer erhöhten Hospitalisierung und Sterblichkeit ausgegangen werden kann. (2)3. Wenn diese Berufsgruppen ausfallen, können die bereits angesteckten (Risiko-)Patienten nicht mehr ausreichend versorgt werden. 4. Die Schutzausrüstung ist zum Teil nur unzureichend vorhanden oder kann einer Ansteckung nicht zu 100 % vorbeugen, sodass weitere Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit notwendig sind. 5. Die Krankheitskosten sind enorm - sie reichen vom Ausfall eines Kollegen für wenige Tage, über Intensivbetten und Reha-Maßnahmen bis hin zu den Kosten des Lockdowns. 6. Studien zeigen, dass die Sterberate in Krankenhäusern signifikant gesenkt werden kann, wenn beispielsweise eine Influenza-Impfpflicht besteht. (3, 4)7. Menschen, die nicht geimpft werden können, haben überproportional häufig Kontakt zu Beschäftigten des Gesundheitswesens. Schützen wir an der Stelle die Gesellschaft, an denen die Multiplikatoren der Erkrankung mit den Risikogruppen zusammen kommen, senken wir sowohl die Todesrate massiv als auch die anfallenden Kosten. Uns ist bewusst, dass es bisher keine validen Daten gibt, die eine Aussage bezüglich der Infektiosität nach Impfung treffen. Dennoch ist dies unserem Erachtens nach ein zu vernachlässigender Punkt. Entsprechend der aktuellen Datenlage sind vor allem junge, symptomfreie Frauen Superspreader. (5) Diese sind häufig in der Kranken- oder Altenpflege tätig, wodurch sie eine Infektion vor allem an Risikopatienten übertragen. Sie sind bereits vor dem Auftreten von Symptomen ansteckend. Es ist zu vermuten, dass die Impfung zumindest den Zeitraum der Infektiosität verringert und somit die Wahrscheinlichkeit gesenkt wird, dass Patienten angesteckt werden. (6, 7) Studien zeigen, dass die Viruslast bei Affen signifikant geringer ist, wenn sie sich nach einer Impfung anstecken. (8) Die Impfung verhindert in 95 % der Fälle einen krankheitsbedingten Ausfall der Beschäftigten.Daher fordern wir eine Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen.

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