Piirkond : Saksamaa
Kodanikuõigused

In der DDR verfolgten - inzwischen rehablitiert - Schülern Zugang zu Leistungen ermöglichen.

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
639 Toetav

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
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Der Bundestag möge ein sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR beschließen.

Damit soll ein angemessener Zugang zu Entschädigungsleistungen für verfolgte Schüler eröffnet werden. Der Referentenentwurf des Justizministeriums für dieses Gesetz https://bit.ly/2uOvcrL)) ist dafür eine Grundlage. Der Artikel 3 des Entwurfes muss um folgenden Punkt 1 ergänzt werden: 1. Im § 3 (1) wird nach ’... dem Zweiten Abschnitt' eingefügt ’...und dem Dritten Abschnitt'.

Selgitus

Als der Bundesgesetzgeber 1994 das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) verabschiedete, ist er offenbar davon ausgegangen, dass das Kapitel Rehabilitierung und Entschädigung in kurzer Zeit abgearbeitet sein wird. Das legte zumindest die damals festgeschriebenen Antragsfristen und Entschädigungsformen nahe. Inzwischen wurden die Antragsfristen mehrfach verlängert und sollen in diesem Jahr ganz gestrichen werden. Das ist zu begrüßen! Das Unrecht aus 40 Jahren SED-Diktatur kann nicht vollumfänglich wiedergutgemacht oder entschädigt werden. In den letzten fast 30 Jahren wurde viel erreicht, doch seit Ende der 1990er Jahre klafft eine von verschiedenen Bundestagsfraktionen, von der Bundesstiftung Aufarbeitung und den Landesbeauftragten seit Jahren beklagte Gerechtigkeitslücke: Die verfolgten Schüler gehen faktisch leer aus. Unterstützung eines Studiums oder einer Weiterbildung, wie 1994 (Zweiter Abschnitt des BerRehaG) eröffnet, ist für verfolgte Schüler inzwischen keine adäquate Leistung. Sie stehen im Berufsleben oder sind inzwischen in Rente. "Die verhinderte oder verzögerte Hochschulkarriere hat für sie einen oft gravierenden Einfluss auf das spätere Rentenniveau.“ (Tätigkeitsbericht der Schweriner Landesbeauftragten 2018 (LT MV Drs. 07-3190). “Aus Sicht des [Thüringer] Landesbeauftragten [ist] die anerkannte Verfolgungsgruppe ‚verfolgte Schüler‘ diejenige, die im Wesentlichen keinerlei Entschädigungsleistungen erhält. Zwar wurde im Jahr 1999 von der CDU/CSU Fraktion der Versuch unternommen, die Ausgleichsleistungen nach ä 8 BerRehaG auch verfolgten Schülern zugänglich zu machen (BT-Drs. 14/1001 vom 06.05.1999). Dies wurde mit der damaligen Koalitionsmehrheit abgelehnt (BT-Drs. 14/2204 vom 25.11.1999). Seither waren alle Bemühungen beim Bundesgesetzgeber um eine Entschädigungsleistung für diese Verfolgtengruppe erfolglos.“ (Bericht 2015/16 TLT, Drs. 6/3813 vom 28.03.2017) Im Einigungsvertrag (Artikel 17) heißt es: „…‚ die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht [...], dass alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.“ In den Koalitionsverhandlungen der aktuellen Bundesregierung waren die ca. 3.000 rehabilitierten verfolgten Schüler kein Thema und sind es nun auch im aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung (https://bit.ly/2uOvcrL) nicht. Das ist nicht hinnehmbar.

Der Verwaltungsaufwand ist leicht überschaubar. Die Rehabilitierung ist seit 1994 möglich und die Ämter werden dafür vorgehalten. Auch für die Verwaltung der Leistungen nach ä 8 (BerRehaG) gibt es in den Ländern entsprechende Ämter. Prinzipiell sollte auf Strukturen zurückgegriffen werden, in denen schon Erfahrung gesammelt wurden (Landesverwaltungsämter, Sozialämter oder Stiftung für ehemalige politische Häftlinge).

Die Petition ist zugleich beim Internetportal des Bundestags (Petition 93262) eingestellt worden, doch die Freistellung wird erst in ca. 3 Monaten erfolgen, der Bundestag muss jedoch die SED-Unrechstbereinigungsgesetze in Kürze ändern, da die Antragsfristen teilweise zum Ende dieses Jahres auslaufen. Foto: Thomas Purschke

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Die "wirtschaftlichen, gesundheitlichen, immateriellen" Folgen des rechtsstaatswidrig verweigerten Schulbildungs- und Berufsausbildungsweg werden über den 3. Oktober 1990 hinaus potenziert aufrechterhalten. Die Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsansprüche nach dem StrRehaG, VwRehaG, BerRehaG und VermG sind und werden haftbewehrt zwangsenteignet, wenn der von Staats wegen sittenwidrig Geschädigte und Verletzte, den "Kampf ums Recht" nicht aufgeben will. Das ist der real-existierende "Rechts-Staat", wiedervereint mit dem DDR-Unrechtsstaat. Geschwister May aus Erfurt

Was Soll Das: Wie Wird Denn Das Nachgewiesen? Da Könnte Ich Mich Auch Melden:

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd