Industrie- und Handelskammer - Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in IHK und Handwerkskammer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
216 Unterstützende 216 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

216 Unterstützende 216 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in IHK und Handwerkskammer!

Begründung

Fakt ist: Der Kammerzwang verstößt gegen das Grundgesetz Art. 25 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 20/2 Niemand darf in eine Vereinigung gezwungen werden. "Es sind alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., mit dem BGG. unvereinbar.”Die vorstehenden Ausführungen werden bestätigt durch die Protokolle des Parlamentarischen Rates als den Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes. Die Abänderungsanträge des Grundsatzausschusses beinhalteten Regelungsvorschläge zu Art. 9 Abs. 3 GG, welche die heute abschließend geltenden Formulierungen des Abs. 3 Satz 1 und 2 GG beinhaltet!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-09-7001-007170
    79359 Riegel
    Industrie- und Handelskammer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Abschaffung der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaften in den
    Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Kammerzwang
    sowohl gegen Artikel 9 des Grundgesetzes (GG) als auch gegen Artikel 20 der
    Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoße, wonach niemand in eine
    Vereinigung gezwungen werden dürfe.

    Bei vielen Betrieben seien in den letzten Jahren... weiter

die IHK heute ist ein kaufmännischer Selbstzweck um einen Wasserkopf am Laufen zu halten. Mit staatlicher Hilfe werden Beiträge generiert, die dann versickern. Es wird überhaupt kein NUTZEN an diesem System erkannt. Die Zeitschrift sollte man sich auch ersparen. Was ist mit Neugründungen ? Steht die IHK den Gründern bei und hilft ihnen bei den Problemen mit Finanzämtern , Buchführung und diesbezüglichen Rechtstreiten ? Hat man nichts mit zu tun ---das Einzige sind die Beiträge ! Weg mit diesem Verein -- und der LOBBY Tätigkeit Nicht mehr zeitgemäß

die IHK heute ist ein kaufmännischer Selbstzweck um einen Wasserkopf am Laufen zu halten. Mit staatlicher Hilfe werden Beiträge generiert, die dann versickern. Es wird überhaupt kein NUTZEN an diesem System erkannt. Die Zeitschrift sollte man sich auch ersparen. Was ist mit Neugründungen ? Steht die IHK den Gründern bei und hilft ihnen bei den Problemen mit Finanzämtern , Buchführung und diesbezüglichen Rechtstreiten ? Hat man nichts mit zu tun ---das Einzige sind die Beiträge ! Weg mit diesem Verein -- und der LOBBY Tätigkeit Nicht mehr zeitgemäß

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