Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zu dem Zeitpunkt aufgehoben wird, an dem eine volle Teilnahme an den Möglichkeiten nicht mehr gegeben ist,, weil die IHK eine Altersgrenze eingeführt hat…
Pamatojums
Nach Überschreiten des 62. Lebensjahres darf ein Antrag auf Bestellung als Sachverständiger nicht mehr gestellt werden, gleichwohl muss man weiter Mitglied sein, ohne seine Rechte wahrnehmen zu können. Die ist konträr zur Verlängerung der Altersgrenze zum Renteneintritt durch die Bundesregierung und eine Diskriminierung, die zwar EU-gerichtlich sanktioniert worden ist, aber der erzwungene Verbleib in dieser Organisation über diese Altersgrenze hinaus ist n. m.M. verfassungswidrig.
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Pet 1-18-09-7001-028276Industrie- und Handelskammer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird das Erlöschen der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und
Handelskammern gefordert, soweit wegen des Überschreitens einer Altersgrenze
keine Bestellung als Sachverständiger mehr möglich sei.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Antrag auf
öffentliche Bestellung als Sachverständiger bei der Industrie- und Handelskammer
(IHK) nach Überschreiten des 62. Lebensjahres nicht mehr gestellt werden dürfe.
Gleichwohl müsse man weiter Mitglied in der IHK... vairāk
Debates
IHK Gebühren verstoßen gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2) „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Pagaidām nav PRET argumentu.