Informationsfreiheitsgesetz - Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (Anspruch auf Auskunft zu laufenden und geplanten Gesetzgebungsverfahren)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
120 Unterstützende 120 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

120 Unterstützende 120 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes dahingehend beschließen, als dass Auskünfte in Gesetzgebungsverfahren (einschließlich deren Planung) ermöglicht werden.

Begründung

Auskünfte zu laufenden und geplanten Gesetzgebungsverfahren, einschließlich der darin enthaltenen Unterlagen (Entwürfe, Gutachten, Stellungnahmen) sind derzeit aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zugänglich.Eine Auskunft wird regelmäßig abgelehnt, obwohl im Einzelfall ein nicht unerhebliches Interesse an solchen ersten Entwürfen von Gesetzen und deren Erwägungsgründen besteht.Eine Änderung dahingehend, dass auch solche Auskünfte durch Bürger zu erlangen sind, entspricht zumindest dem Grundgedanken des IFG.Hierzu auch Auszugsweise die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz (Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16):Das IFG schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden des Bundes. Eine eigene Betroffenheit - rechtlich oder tatsächlich - wird nicht verlangt. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht).Durch Verbesserung des Informationszugangs soll das IFG die Bürgerbeteiligung stärken. Dabei soll eine größere Transparenz staatlichen Handelns auch der Korruptionsbekämpfung dienen. Im Einzelnen wird auf die Begründung des Fraktionsentwurfs vom 14. Dezember 2004 (BT-Drucks. 15/4493) verwiesen.Bereits aus diesen Gründen sollte eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes dahingehend beschließen, als dass Auskünfte in Gesetzgebungsverfahren (einschließlich deren Planung) ermöglicht werden.

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