Kraj : Německo
Sociální

Initiative für faire Renten der Zukunft

Petice je adresována
Bundesregierung, BFH, BMAS, BMF
159 157 v Německo

Sbírka byla dokončena

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  1. Zahájena 2020
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Odesláno dne 06.04.2022
  4. Dialog s příjemcem
  5. Rozhodnutí

1. Wir fordern die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der 2005 eingeführten Besteuerung der Renten! Seit 2005 werden die Rentenbezüge schrittweise komplett besteuert. Dies führt zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung.

2. Wir fordern eine Reform zur Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentenversicherungssystems! Das Sicherungsniveau in Deutschland lag 2019 bei 48,2 % und soll stufenweise bis 2033 auf 44,6 % gemindert werden. (Quelle: BMAS Rentenversicherungsbericht 2019, Seite 11) Die durchschnittliche Rente betrug Ende 2018 bereits nur 906 Euro im Monat und wird so weiter sinken. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung DRV) Diese Situation im Umlageverfahren der GRV wird sich durch die demographische Entwicklung, wenn in zehn Jahren die Babyboomer in Rente gehen, weiter verschärfen.

3. Wir fordern eine Angleichung des deutschen Rentenniveaus an das Niveau der EU-Länder! Die durchschnittliche Netto-Rentenersatzquote der EU lag 2017 bei ca. 70,5 %. Deutschland erreicht nur 50,5 %, also 20 Prozentpunkte weniger als der EU-Durchschnitt! (Quelle: OECD-Bericht „Pensions at a Glance 2017“, S. 107, Tabelle 4.8)

Odůvodnění

1. Wir fordern die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der 2005 eingeführten Besteuerung der Renten! Der Bundesfinanzhof (BFH) will noch 2020 die umstrittene Rentenbesteuerung hinsichtlich einer unzulässigen „Doppelbesteuerung“ klären. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten führt zu einer Doppelbesteuerung, weil schon während des Erwerbslebens die Beitragszahlungen an die Rentenkasse steuerlich belastet werden. Dies ist nach Ansicht des Richters Egmont Kulosa am BFH verfassungswidrig.

Seit dem Jahr 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente schrumpft über die Jahre bis zur kompletten Besteuerung der Rente ab 2040. Im Gegenzug können Arbeitnehmer im Laufe der Jahre immer höher steigende Anteile ihrer Zahlungen zur Altersvorsorge steuerlich absetzen. Das gleicht den zunehmenden Steueranteil der Rentenbezüge aber nicht aus.

2. Wir fordern eine Reform zur Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentenversicherungssystems! Das Rentenniveau wird in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet. Kenngröße ist das „Sicherungsniveau vor Steuern“ als Verhältnis zwischen der Rente eines sog. Standardrentners (45 Arbeitsjahre) und dem aktuellen Durchschnittseinkommen in Deutschland - beides vor Steuern und abzgl. durchschnittlicher Beiträge zur Sozialversicherung. 2019 lagen das Sicherungsniveau bei 48,2 % und das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und 9 Monaten. 1990 lag das Sicherungsniveau noch bei 55,1 %. Gemäß dem Rentenversicherungsbericht 2019 wird zur stabilen Entwicklung des Beitragssatzes (zurzeit 18,6 %) das Sicherungsniveau von derzeit 48,2 % stufenweise auf 44,6 % im Jahr 2033 sinken. (Quelle: BMAS Rentenversicherungsbericht 2019, Seite 11)

Dies zeigt, dass das Rentenniveau in Deutschland in Zukunft noch deutlich gesenkt werden soll! Eine Absenkung des Rentenniveaus zusätzlich zur Minderung der Renten durch die im Jahr 2005 eingeführte Besteuerung der Rente ist nicht tragbar!

Zum Jahresende 2018 betrug in Deutschland die durchschnittliche Rente nur 906 Euro. Auch wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält lediglich 1.311 Euro Bruttorente im Schnitt. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung DRV).

Die Situation im gesetzlichen Rentensystem wird noch verschärft durch die demographische Entwicklung in Deutschland. In zehn Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer) in Rente. Die zukünftigen Belastungen allein zu stemmen durch die Absenkung der Rentenzahlungen, die Erhöhung des Eintrittsalters und die Anhebung der Beiträge (so wie im Bericht der Rentenkommission 2019 vorgeschlagen) - dies greift zu kurz! Auch verstärkt auf eine ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge zu setzen, um die Rentenlücke zu schließen, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Durch die Niedrigzinspolitik seit der Finanzkrise 2008 sind die Rahmenbedingungen für die private Alterssicherung äußerst ungünstig.

Umfassende Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind daher dringend erforderlich! Reformansätze sind die Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen, die Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zur GRV sowie eine Verbreiterung der Gemeinschaft der Beitragszahler, d.h. auch die Einbeziehung von Beamten und Selbständigen (Modell Österreich).

3. Wir fordern eine Angleichung des deutschen Rentenniveaus an das Niveau der EU-Länder! Im Bericht der OECD 2017 werden die sog. Netto-Rentenersatzquoten zukünftiger Rentner in den OECD- Ländern dargestellt. Die Nettoersatzquote ist das Verhältnis zwischen den Rentenbezügen und dem letzten Gehalt vor Renteneintritt in Prozent. (Im OECD-Bericht sind es projektierte Ersatzquoten für die 1996 geborene Generation mit 45 Arbeitsjahren und Renteneintritt 2061).

Die durchschnittliche Netto-Rentenersatzquote der 28 EU-Länder wird von der OECD beim durchschnittlichen Renteneintrittsalter von 65,9 Jahren (Männer) und 65,5 (Frauen) mit 70,6 % für Männer und 70,4 % für Frauen angegeben. In Deutschland liegt diese bei nur 50,5 % bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren. Italien hat eine Netto-Rentenersatzquote von 93,2 %, Österreich 91,8 %, Spanien 81,8 % und Frankreich hat 74,5 %. (Quelle: OECD-Bericht „Pensions at a Glance 2017“, S. 107, Tabelle 4.8).

Die durchschnittliche Netto-Rentenersatzquote der EU lag 2017 bei ca. 70,5 %. Deutschland erreicht nur 50,5 %, also 20 Prozentpunkte weniger als der EU-Durchschnitt! Daran zeigt sich, dass das deutsche Rentenniveau erheblich unter dem Niveau vergleichbarer EU-Länder liegt!

Wenn Schulden als neues Systemelement der EU gemeinsam von allen Mitgliedsländern aufgenommen werden, dann fordern wir auch eine Angleichung des Rentenniveaus in Europa.

Děkujeme za vaši podporu , Dr. Franziska Zeitler z Bonn
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    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

  • Sehr geehrte Unterstützende,

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