Drepturi civile

Inklusion: Ein Grundrecht, keine Gefälligkeit

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung & Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung; Betrieb und Unternehmen
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  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Das Forum Artikel 30 UN-BRK/ Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport möchten dazu beitragen, dass in Krisensituationen das Menschenrecht Inklusion gewahrt wird. In den Handlungsfeldern Bildung, Arbeit, Kommunikation und Digitalisierung, Wohnen und Versorgung sowie Sport, Freizeit und Kultur formuliert das Forum Artikel 30 folgende Forderungen für die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen:

Kommunikation und Digitalisierung Kommunikation und digitale Angebote müssen in allen Bereichen (Bildung, Arbeit, Webangebote, Information, Videokonferenzen, Handel, Streamingdienste etc.) zwingend barrierefrei sein: Umgehende gesetzliche Regelungen zur allumfassenden Barrierefreiheit – unter konsequenter Einbindung betroffener Menschen!

Wohnen und Versorgung Assistenzleistungen im ambulanten Bereich sind unbürokratisch zu gewähren, um Menschen mit Behinderungen eine notwendige Tagesstruktur zu geben. Es muss alles darangesetzt werden, die Begegnung mit Angehörigen, Freund*innen sowie Familien – auch außerhalb von Wohneinrichtungen – zu ermöglichen. Konzepte zur Teilhabe müssen höchste Priorität haben, um das Grundrecht auf Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Bildung Es werden Konzepte für Menschen mit Behinderungen benötigt, die Familien, Schüler*innen, Lehrkräften und dem unterstützenden pädagogischen Personal Perspektiven aufzeigen. Um einem Hospitalismus entschieden entgegenzuwirken, müssen bspw. künftige (Not-)Betreuungsangebote unabhängig vom Alter gewährleistet sein.

Arbeit Menschen mit Behinderungen dürfen nicht als Hygienefaktoren betrachtet und auf dem Arbeitsmarkt nicht noch weiter abgehängt werden. Eingliederung und eine klare Positionierung für die Behindertenhilfe sind in der jetzigen Zeit wichtiger denn je!

Kultur, Freizeit und Sport Menschen mit Behinderungen müssen bei der „Verordnung zu infektionsschützenden Maßnahmen“ bei der Sportausübung explizit Erwähnung finden, um missverständlichen Deutungen der Verordnung entgegenzuwirken. Die Notwendigkeit unterstützender Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zur Nutzung digitaler Inhalte wird im Bereich der Freizeitgestaltung besonders sichtbar!

motive

In den Monaten vor der Corona-Pandemie wurde in Niedersachsen über die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Zuvor ist es der Politik mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung, der Schaffung eines Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt und natürlich der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen gelungen, wichtige Meilensteine für eine inklusive Gesellschaft zu setzen. Niedersachsen war auf einem guten inklusiven Weg.

Heute scheint es, als sei das Rad der Inklusion in den letzten vier Monaten um ganze vier Jahrzehnte zurückgedreht worden. Aus dem öffentlichen Leben ist das Thema Behinderung weitestgehend verschwunden. Die Folgen der sozialen Isolation vieler Menschen mit Behinderungen sind in ihrer Gesamtheit und Schwere für die Zukunft noch nicht komplett absehbar.

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sind von der Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen besonders betroffen. Alltägliche Erledigungen, Kontaktaufnahmen oder notwendige therapeutische Maßnahmen erscheinen für viele Betroffene immer noch als unüberwindbare Herausforderungen.

Inklusive Strukturen sind in aktuellen Verordnungen nicht erwähnt. Menschen mit Behinderungen finden sich nur unter dem aufgedrückten Stempel der Risikogruppe als Hygienefaktor wieder. Gewisse Einschränkungen des täglichen Lebens sind wichtig und notwendig, um die Corona-Pandemie zu überwinden, allerdings haben diese Einschränkungen für viele Menschen mit Behinderungen und auch deren Angehörige deutlich stärkere Konsequenzen als für die meisten Bürger*innen. Demgegenüber gehen Lockerungen oft an der betroffenen Personengruppe vorbei. Kurzum: Für viele Menschen mit Behinderungen ergibt sich auch zum jetzigen Zeitpunkt der Corona-Pandemie absolut keine Perspektive.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet auch in Pandemie-Zeiten die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten. Das Prinzip der UN-BRK beruht auf dem partizipatorischen Grundgedanken: Die Betroffenen müssen bei den Entscheidungsfindungen unbedingt einbezogen werden. Das gilt besonders auch für das Krisenmanagement auf Landes- oder Regionalebene. Nur so kann die angesprochene Perspektivlosigkeit der Menschen mit Behinderungen beendet werden. Es besteht sonst zunehmend die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen künftig noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Weitere Informationen und Hintergründe: https://www.bsn-ev.de/forumartikel30/petition

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