Região: Brunsvique
Educação

Inklusive Förderung muss Lehrer-Ressourcen pro Schule und nicht pro Kind erhalten!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt
37 Apoiador 10 em Brunsvique

O destinatário da petição não respondeu.

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  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Wir, die wir an inklusiven Schulen in der Förderung arbeiten, fordern den Einsatz von FörderschullehrerInnen nicht kindbezogen, sondern systembezogen. FörderschullehrerInnen müssen künftig nicht pro Kind sondern pro Schule eingesetzt werden. Wir erachten den Einsatz von FörderschullehrerInnen bezogen auf eine Schule und nicht errechnet und verteilt nach FörderschülerInnen-Anzahl für unabdingbar, weil:

§ damit den SchülerInnen eine feste Bezugsperson zur Verfügung steht und eine verlässliche Beziehung erarbeitet werden kann. § damit den Regelschul-KollegInnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht und verbindliche Absprachen getroffen werden können. § damit langfristig und nachhaltig Schule als Lernort gestaltet und weiterentwickelt werden kann, der individuelle Förderung verbindlich ermöglicht. § Inklusion sich nicht mit Etikettierungen vereinbaren lässt, die erst dann Ressourcen freigibt („Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“).

Razões

In der Inklusion niedersächsischer Schüler ist es derzeit Praxis, die Ressourcen mit einem Stundenschlüssel zu berechnen, der an die Zahl der FörderschülerInnen einer Schule gekoppelt ist. Der Einsatz und damit die Abordnung entsprechender FörderlehrerInnen erfolgt dementsprechend nach gemeldeten SchülerInnenzahlen.

In der schulischen Praxis hat sich dieses Modell aber als untauglich erwiesen. Warum? Werden FörderschullehrerInnen pro Kind eingesetzt, so führt es zu der Situation, dass KollegInnen, die sich über lange Zeit in das System einer spezifischen Schule eingearbeitet haben, an Förderkonzepten mitgearbeitet, den Austausch mit KollegInnen gesucht und Beziehungen zu SchülerInnen aufgebaut haben, teilweise sogar zum Halbjahr an andere Schulen abgeordnet werden, da durch Wegzug, Aufhebung des Förderbedarfs oder Unterversorgung mit Förderstunden an anderen Schulen die errechnete Zahl an benötigten Förderstunden nicht mehr dem Einsatz entspricht. Für das Engagement von FörderschullehrerInnen kann dies bedeuten, dass in einer solch unsicheren Position die Einbindung ins Kollegium gescheut wird, dass ein Erarbeiten von Konzepten nur zögerlich erfolgt oder gar die Arbeit auf Beziehungsebene mit den SchülerInnen leiden könnte.

Das kann nicht Sinn von Inklusion sein und kann v.a. nicht eine sinnvolle Förderarbeit an einer Schule befördern.

Das wurde auch bereits bei der Planung von Inklusion an deutschen Schulen erkannt und ist in diversen Veröffentlichungen nachzulesen (doch leider hier nicht umgesetzt!):

Die gemeinsame Verantwortung der Schulen für die schulische Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf macht eine verbindliche und qualifizierte Zusammenarbeit der Lehrkräfte unverzichtbar. [Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderungen in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland (Beschluss der KMK vom 06.05.1994)]

Regelschullehrkraft und Förderschullehrkraft tragen eine gemeinsame pädagogische Verantwortung für alle Schüler und Schülerinnen. Die Modalitäten der Kooperation zwischen der Regelschullehrkraft und der Förderschullehrkraft sind klar verabredet und dokumentiert.[Qualitätsstandards für die sonderpädagogische Unterstützung in der Grundversorgung / inklusiven Beschulung (Stand 8.11.12); Verfasser: Niedersächsische Landesschulbehörde]

Für den Erfolg einer Schule ist aber auch entscheidend, • wie sehr alle Beteiligten gemeinsame Zielsetzungen in das Zentrum ihres Handelns stellen, • wie sehr sich alle Akteure als pädagogische Handlungseinheit verstehen und sich aktiv in die Gestaltung eines vielseitigen und aufeinander abgestimmten Bildungsangebots einbringen. Die Identifikation aller Beteiligten mit der Schule sowie die Wahrnehmung als gemeinsamen Lern- und Lebensraum sind Zeichen für einen von Wertschätzung, Toleranz und Zuverlässigkeit geprägten zwischenmenschlichen Umgang, einer gesundheitsfördernden Atmosphäre von Sicherheit und Wohlbefinden, geregelten Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie motivierenden Lern- und Arbeitsbedingungen. Kooperationen geben Orientierung, Sicherheit, Akzeptanz und führen zu einem kollegialen Miteinander. Sie verändern die berufliche Selbst- und Fremdwahrnehmung und ermöglichen so die professionelle Weiterentwicklung. Abstimmung und gemeinsame Planung sowie der Austausch über die Gestaltung von Unterricht führen nicht nur zur Arbeitserleichterung, sondern ermöglichen das Lernen und Profitieren voneinander. [Grundsatzerlasse in Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen]

Dass es bessere Wege des Einsatzes von FörderschullehrerInnen gibt, haben andere Bundesländer bereits gezeigt. So hat das Land Thüringen ausgegeben: „Der Einsatz von Förderpädagogen erfolgt nach den Prinzipien der Verbindlichkeit, Kontinuität und Langfristigkeit, damit nachhaltige Kooperationsbeziehungen entstehen können.“ (Handreichung für den Gemeinsamen Unterricht – Praxishilfe; https://www.gu-thue.de/prhilfen.htm)) Auch das Land Bremen hat die Inklusion von FörderschullehrerInnen an einer Schule als sinnvoll erkannt: Es „wird davon ausgegangen, dass die Förderstunden nicht mehr notwendigerweise das ganze Schuljahr einem Kind zugeordnet werden, weil nun die Ressourcen entsprechend dem finnischen Konzept stabil in der Schule sind, mehr Kinder erreichen und flexibel eingesetzt werden können. [...] Die in den kommenden Jahren in Folge des Rückgangs der Schülerzahlen frei werdenden sonderpädagogischen Ressourcen bleiben für die Aufgaben der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten, um auf diese Weise den Förderanteil pro Kind kontinuierlich erhöhen zu können.“ [Entwicklungsplan Inklusion des Landes Bremen]

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Novidades

  • Liebe Unterstützer!
    Vielen Dank für euren Einsatz. Leider hat die Petition nicht die Öffentlichkeit erreicht, die wir uns erwünscht haben. Dennoch habe ich mir erlaubt, den Wortlaut dieser Petition dem Niedersächsischen Petionsausschuss vorzulgen. Dort wird er zur Vorlage im Landtag geprüft.
    Lasst uns hoffen, dass auf diesem Wege eine positive Veränderung unseres Arbeits- und Schulalltags bewirkt werden kann.
    Mit freundlichem Gruße,
    Heiko Schnock,
    Förderschullehrer der
    Heinrich-Kielhorn-Schule, Braunschweig

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