Región: Alemania

Insolvenzrecht - Streichung des insolvenzanfechtungsrechtlichen Tatbestands der Vorsatzanfechtung

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
113 Apoyo 113 En. Alemania

No se aceptó la petición.

113 Apoyo 113 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Petent begehrt eine Streichung des insolvenzanfechtungsrechtlichen Tatbestands der Vorsatzanfechtung, hilfsweise dessen Überarbeitung.

Razones.

In der aktuellen Formulierung ist § 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung mittelstandsfeindlich und der Sache nicht dienlich.Die Kenntnis eines Vorsatzes des Schuldners rückwirkend für einen Zeitraum von 10 Jahren und damit die Kenntnis, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte, ist dem Gläubiger nicht schlüssig beweisbar.Mir liegen aktuelle Beispiele vor, in denen der lapidare Umstand, dass bei einer dauerhaften und langjährigen Geschäftsbeziehung einzelne Vertragserfüllungen des Schuldners durch Zahlung eines Rechnungsbetrages, welche vom Gläubiger mehrfach gemahnt werden mussten, schon ausreichend waren, dem Gläubiger die Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu unterstellen. Auf dieser Basis wurden Rückforderungen in Existenzbedrohenden Größenordnungen gestellt, wodurch auch gesunde Betriebe in Schwierigkeiten geraten.Es ist schwer vorstellbar, dass dieser Umstand vom Gesetzgeber so gewollt war.Deshalb bedarf der § 133 InsO einer dringenden Überarbeitung.

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Noticias

  • Pet 4-18-07-311-017560

    Insolvenzrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Der Petent begehrt eine Streichung des insolvenzanfechtungsrechtlichen
    Tatbestands der Vorsatzanfechtung, hilfsweise dessen Überarbeitung.
    Zur Begründung wird vorgetragen, § 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO)
    ersatzlos zu streichen oder hilfsweise zu überarbeiten. Die Vorschrift ermögliche die
    Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor
    dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit
    dem... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

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