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Internet - Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Keräys valmis

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das vom Deutschen Bundestag beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abzuschaffen.

Perustelut

  1. Das NetzDG verstößt gegen das Prinzip der RechtsstaatlichkeitIn einem Rechtsstaat entscheiden Gerichte darüber, ob Taten und Aussagen strafbar sind oder nicht. Mit dem NetzDG wird diese Verantwortung privaten Unternehmen unter Androhung von Strafe aufgezwungen. Auch ob Äußerungen „offensichtlich” strafbar sind, haben in einem Rechtsstaat nicht private Unternehmen zu entscheiden, sondern Gerichte.2. Das NetzDG greift unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit einSoziale Medien wie Twitter und Facebook sind längst zu Räumen der öffentlichen Meinungsbildung geworden. Die Androhung von Strafe im NetzDG bringt deutlich erkennbar die Tendenz des „Overblockings” in sozialen Netzen mit sich. Das haben schon die vergangenen Monate deutlich gezeigt. Damit ist das NetzDG effektiv ein Eingriff in die öffentliche Meinungsbildung durch den Gesetzgeber und steht damit im Widerspruch zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auf eine freie Presse. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages beurteilt das Gesetzesvorhaben NetzDG in ihrem Fazit ihrer Ausarbeitung vom 12. Juni 2017 mit den Worten: „Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. [...] schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) [gibt es] erhebliche Schwierigkeiten [...]. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben.”Zusammenfassend wird deutlich: Das geplante NetzDG ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Es verlagert die Entscheidung über die Strafbarkeit von öffentlichen Aussagen von Gerichten auf private Unternehmen. Es greift damit auf unverhältnismäßige Weise in die öffentliche Meinungsbildung ein. Das Gesetz steht somit im Konflikt mit dem Grundgesetz. Daher rufen wir, die Unterzeichner Sie, die Vertreter der Bürger dieses Landes auf, das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz abzuschaffen.

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Väittely

Wir hatten bereits Gesetze gegen Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung und wir hatten ein rechtsstaatliches Verfahren, all dies von Meinungsfreiheit zu unterscheiden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist also im ersten Aspekt obsolet und im zweiten eine Gefahr für die freiheitlich-Demokratische Grundordnung, die es doch angeblich schützen soll.

--> NetzDG ist nur auf großen und bekannten Sozialen Netzwerken anwendbar --> Nicht rechtswidrige Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen werden nicht erfasst --> Soziale Netzwerke löschen vorsichtshalber zu viele Beiträge (obwohl diese nicht rechtswidrig sind), um hohe Bußgelder zu vermeiden => führt dazu, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird

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