Region: Germany

Internet - Änderung des Gesetzesentwurfs zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
380 supporters 380 in Germany

The petition is denied.

380 supporters 380 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge den Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ändern.Das betrifft folgende Punkte:- Herausgabe der Bestandsdaten an Berhörden ohne gerichtliche Zustimmung und ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtfalls.- Herausgabe der dynamischen Verbindungsdaten (IP-Adressen) ohne grichtliche Zustimmung und ohne Vorliegen seines konkreten Verdachtfalls und- Verlangen des Stillschweigens der Provider gegenüber der Kunden bei Herausgabe der Daten.

Reason

Im Zuge dieser Gesetzesänderung werden sensible Daten über persönliche Kontakte ohne Wissen der Kundenan Behörden weitergegeben, ohne, dass ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Auch bedarf dies keiner gerichtlichen Prüfung."Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. " -Zitat Petition 17143 Kai-Uwe SteffensDas Telekommunikationsgesetz als solches wie es nach Drucksache 664/12 verabschiedet wurde stellt eine massives Eindringen in die Privatsphäre der Menschen dar. Nachdem der Bürger keine Auskunft über die Daten, die erhoben werden erhält muss sich bei Zustandekommen des Gesetzentwurfes jeder Bürger fragen, ob nicht soeben seine Daten erfasst und untersucht werden. Das wird unterstützt durch die fehlende gerichtliche Prüfung der Abfragen. Somit liegt die Entscheidung, ob Daten erfasst werden ausschließlich bei den (Ermittlungs-) Behörden. Die automatisierte Schnittstelle bietet auch die Möglichkeit solche Daten in großen Mengen abzurufen und auszuwerten, was nicht dem ursprünglichen Zweck der Datenabfrage entspricht, nämlich die Strafverfolgung zu unterstützen.Die Herausgabe der Daten auf die im Gesetzesentwurf beschlossenen Art und Weise birgt ein hohes Risiko, dass Bürger der Bundesrepublik ohne ihres Wissens unter Verdacht gestellt werden und Daten über sie ausgewertet werden, ohne, dass ein Verdachtsfall vorliegt. Konkret muss für die Erhebung besagter Daten eine klare Richtlinien erstellt werden. Bürger müssen zeitnah Auskunft darüber erhalten, welche Daten an welche Behören übergeben wurden. Die Daten dürfen nicht ohne einen konkreten Verdachtsfall herausgegeben werden und auch muss über die über das vorliegen des Verdachtfalls ein gerichtlicher Beschluss vorliegen.

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News

  • Pet 1-17-06-2263-046538Internet
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung des
    Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft auf
    Drs. 17/12034 gefordert.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 380 Mitzeichnungen und
    9 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
    unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,... further

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