Região: Alemanha

Internet - Angaben eines Impressums von Privatpersonen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
88 Apoiador 88 em Alemanha

A petição não foi aceite.

88 Apoiador 88 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Telemediengesetz beschließen, so dass die Angabe eines Impressums auch in verdeckter Form möglich ist, wenn es sich um Inhalte im Internet handelt, die von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden und keine kommerziellen Absichten vorhanden sind. Die verdeckte Form soll hierbei durch Hinterlegung der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) bei einer staatlichen Stelle und Erwähnung der Hinterlegung (bei den Inhalten) erfolgen.

Razões

Das Internet wird im starken Maße auch von Privatpersonen genutzt, um das aktuelle oder geschichtliche Zeitgeschehen zu kommentieren, um Standpunkte in politischer, religiöser, gesellschaftlicher oder anderer Hinsicht zu beziehen. Diese Privatpersonen verlassen dabei gemäß Telemediengesetz bzw. Rechtsprechung oft den Rahmen des rein Privaten / Familiären und fallen dann unter die Pflicht einer Anbieterkennzeichnung (Impressum). Folgen sie dieser Pflicht, macht sie dies angreifbar. Nicht nur in legitimer Art und Weise (z.B. durch rechtliche Verfolgung), sondern auch durch persönliche Konfrontation, schlimmstenfalls in Form von Bedrohung und Gewalt durch undemokratisch agierende Mitmenschen. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass die rechtliche Verfolgung weiterhin möglich bleibt, negative Effekte eines direkten Impressums jedoch vermieden werden. Eine staatliche "Verwahrstelle" sollte die persönlichen Daten nur dann an Dritte herausgeben, wenn begründetes Interesse vorliegt. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme des Anbieters könnte weiterhin per E-Mail mit einer Adresse erfolgen, die nicht den Namen des Anbieters enthält.

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Novidades

  • Pet 1-18-09-2263-010515

    Internet
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll die Einführung einer verdeckten Form der Angabe eines
    Impressums nach § 5 Telemediengesetz durch Hinterlegung der persönlichen Daten
    bei einer staatlichen Stelle erreicht werden.
    Zur Begündung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Internet in
    großem Maße von Privatpersonen genutzt werde, welche im Rahmen dieser Nutzung
    oft den Bereich des Privaten verließen. Damit fielen sie unter den Anwendungsbereich
    des Telemediengesetzes (TMG) und seien... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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