Internet - Gesetzliche Regelungen für Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zur Selbstregulierung für Nutzergemeinschaften

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Sammlung beendet

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert: 1. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird aufgehoben,2. Ein Gesetz wird eingeführt, das Anbieter von großen sozialen Netzwerken dazu verpflichtet, den Nutzergemeinschaften Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zur Selbstregulierung zu geben.

Begründung

Das NetzDG verkennt grundlegend die Natur des Internets und basiert auf Vorstellungen aus der Zeit der Druckpresse: Ein großer Anbieter verteilt Informationen an eine anonyme Masse, die diese konsumiert. Dies gilt genauso für die kürzlich als Gesetzesvorschlag ausgearbeiteten, aber in Wirklichkeit schon 2015 im Vortrag "Digitale Empathie" vertretenen Ansichten von CSU-Netzrat Professor Dirk Heckmann et al.Die Möglichkeiten der Interaktion und Nutzerbeteiligung im Internet werden dabei vollkommen vernachlässigt.Zuzugestehen ist, dass Fake-News, Hetze, Extremismus, Mobbing etc. im Internet zu einem Problem geworden sind. Dies liegt darin begründet, dass die einschlägigen großen kommerziellen Anbieter von sozialen Netzwerken kein Interesse daran haben, teure Arbeitskraft zur Pflege ihrer Nutzergemeinschaften abzustellen.Große öffentliche Projekte der Freien und Open-Source-Bewegung und andere Projekte, die auf freier Mitarbeit beruhen (z.B. Wikipedia) zeigen diese Probleme hingegen nicht in einem Maße, das neue Gesetze nötig machen würde.Daher sollte sich eine Lösung der Problematik an der Frage orientieren, was diese Projekte anderes macht.Es ist festzustellen, dass in Wikipedia vielfältige interne Kontrollstrukturen bestehen, die unabhängig von und außerhalb der Weisungsbefugnis des Anbieters agieren (der Wikimedia Foundation). Dazu gehören gewählte Benutzer mit erweiterten Rechten, die Benutzer sperren, entsperren, Inhalte löschen, einschränken, markieren und wiederherstellen können, außerdem gemeinschaftsinterne Institutionen wie u.a. 1) Meldestellen für problematische Inhalte, 2) Widerspruchsverfahren 3) Vermittlungs- und Schiedsgerichte 4) von den Gemeinschaften selbst entwickelte und weiterentwickelte Gemeinschaftsstandards.Die Bekämpfung der Probleme darf nicht allein in den Händen der kommerziellen Anbieter liegen. Die Gemeinschaften müssen die Mittel an die Hand bekommen, autonome Selbstregulierungsmaßnahmen ergreifen zu können. Der Staat sollte sich raushalten, solange dieses Mittel ausreicht.Zuzugestehen ist, dass dies den Anbietern nicht schmecken wird. Es ist ein Eingriff in ihr Privatrecht und Eigentum. Aber sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Es darf kein Privateigentum mehr an großen Internet-Gemeinschaften als solche geben, nur noch an der Platform dafür. Ich halte den Eingriff jedoch für weitaus geringer und gesamtgesellschaftlich verträglicher als die drakonischen Bußgelder das NetzDG. Die Folge war bekanntlich vorauseilende Zensur von Satirebeiträgen und sogar von einem Twitter-Beitrag von Herrn Maas selbst.Zur Lösung der Probleme sollten nicht die Rechte der Gemeinschaftsmitglieder durch drakonische Strafen für die Anbieter (Maas) oder Nutzer (Heckmann) beschnitten werden, sondern die Rechte der monopolartigen Betreiber der Gemeinschaftsplattformen. Sie sollen zu einer Lösung verpflichtet werden, die mit den lange existierenden Traditionen und Werten des Internets im Einklang steht

Link zur Petition

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