Περιοχή: Γερμανία

Internet - Keine Impressumspflicht für Privatpersonen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Impressumspflicht für Privatpersonen, die eine Internetseite mit persönlichen oder auch teilweise aufbereiteten Texten veröffentlichen, entfällt und somit nicht deren persönliche Adresse veröffentlichen müssen.

Αιτιολόγηση

Diese Adressen können sehr leicht missbraucht werden oder zum sog. Stalking eingesetzt werden.Die Angabe eines Formulars und des technischen Ansprechpartners (Unternehmen, das die technische Möglichkeit zur Verfügung stellt, z. B. Server oder Webspace => Provider) muss als ausreichend definiert werden.Im Falle eines Rechtsbruchs durch eine solche Seite ist es den Behörden immer noch möglich, die Seite1. vom Provider vorübergehend offline nehmen zu lassen und 2. die Persönlichen Daten vom Provider zu erhalten.Desweiteren ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, ab wann ein Inhalt als journalistisch oder redaktionell einzustufen ist, dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die behoben werden muss. Alternativ ist auch eine Ausweitung der Rechte für Pressevertreter auf Blogger (Betreiber einer solchen Webseite) denkbar. Es können nicht nur Pflichten ohne die damit verbundenen Rechte für sie geltend gemacht werden.Dies hat mehrere Vorteile zur Folge:1. Die Provider haben in der Regel eine schnellere Reaktionszeit als eine Einzelperson und somit sind die Rechtsverletzungen schneller verschwunden.2. Die persönlichen Daten der Betreiber sind nicht öffentlich für Missbräuche abrufbar.3. Mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich wird hergestellt.

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Νέα

  • Pet 1-18-09-22630-025229



    Telemediengesetz (TMG)



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Privatpersonen von der Impressumspflicht

    des § 5 Telemediengesetz ausgenommen werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die

    Impressumspflicht für Privatpersonen, die eine Webseite mit persönlichen oder auch

    teilweise aufbereiteten Texten betreiben, entfallen müsse, um eine

    Adressveröffentlichung... παρακάτω

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