Regione: Germania

Internet - Strafbare Äußerungen im Internet

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Supporto 5 in Germania

La petizione è stata respinta

5 Supporto 5 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Festlegung gefordert, wann ein "Online-Inhalt" strafrechtlich als "öffentlich" gilt.

Motivazioni:

Seit Jahren werden viele Dinge, die einen Straftatbestand nach deutschem Recht bedingen und anzeigbar sind, auf (Web-)Seiten gepostet, die als “nicht öffentlich” gelten.Im Moment gilt nämlich “nicht öffentlich” = “quasi rechtsfreier Raum”, so vergleichbar, wenn jemand am Stammtisch etwas sagt."Nicht öffentlich" heißt für viele Strafverfolgungsbehörden: "Wenn die Behörde keinen Einblick dort erzielenkann, weil man dazu eine Registrierung benötigt."Aber leider werden viele Dinge wie Mobbing oder Hetze bis hin zur Planung von schweren Straftaten auf Seitengeteilt für die man ein registriertes Mitglied sein muss, wo aber dennoch mehrere 100, wenn nicht gar 1000, Leute dort Zugriff und Einsicht haben. - Das gilt z.B. für sog. "geschlossene Gruppen" bei sozialen Netzwerken oder auf Foren deren Inhalte eben nur sichtbar sind, wenn man registriertes Mitglied ist.Meine eigene Erfahrung in den letzten Jahren hat leider gezeigt (und ich habe zahlreiche Strafanzeigen auch gestellt die gegen mich und andere gingen, die z.B. Hetze, Mobbing bis hin zur Morddrohung gingen), dass sobald ich als Beweis einen Screenshot bzw. die URL von so einer o.g. Seite angegeben habe, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sagt: "Darauf haben wir keinen Zugriff" und dann wird nach 3 Monaten das Verfahren eingestellt weil angeblich "kein Täter ermittelt werden konnte." - Im Übrigen AUCH, wenn man selber als Betroffener direkt vorlegen kann, wer das war und wie der heißt, wo der wohnt etc. In den Fällen heißt es dann "dem Beschuldigten kann die Tat nicht nachgewiesen werden"....Damit verbunden kann man durchaus auch kritisch sehen, dass solche Leute immer weiter machen werden, wenn sie nie einen Dämpfer bekommen. Es muss wohl immer erst eine echte Straftat im realen Leben begangen werden bis die Behörden sich einschalten...Bei den sog. öffentlich einsehbaren Seiten ODER bei Emails bzw. privaten Chats reicht schon ein (manipulierter) Screenshot aus, dass die Polizei sofort zum Einsatz geht (also hier sowohl negativ als auch positiv zu sehen) - aber bei so nicht öffentlichen Seiten geht kein Weg heran.Da muss es endlich Regelungen geben - denn auch so könnten sich Amokläufe, Terroranschläge etc. vermeiden lassen. Zumindest könnte man schon im Vorfeld vermindern, dass irgendwelche Täter zukünftig denken, sie könnten immer weiter mobben und hetzen und ihnen würde nie etwas passieren. Nur mal ein Beispiel: Die Täter machen ein Selfie wird vor der Wohnung des Opfers. Das FOTO landet mit einem bissigen Kommentar öffentlich irgendwo im Netz OHNE Nennung des (Klar-)Namens des Mobbing-Opfers.Der (Klar-)Name, die Adresse etc. all das wird dann auf "nicht öffentlichen" Seiten mitgeteilt bzw. sich dort verabredet um weitere Aktionen zu planen. - Und das Opfer kann nichts dagegen tun. Viel mehr noch: Oft wird nicht mal der Klar-Name des Opfers verwendet, sondern um ihn noch mehr zu mobben/demütigen wird ein Pseudonym erfunden was dann immer für das Opfer genutzt wird.

Link alla petizione

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Slip a strappo con codice QR

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Novità

  • Pet 4-18-07-2263-034327 Internet

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Festlegung gefordert, wann ein "Online-Inhalt" strafrechtlich
    als "öffentlich" gilt.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Verfolgung strafbarer
    Aussagen, die innerhalb des Internets getätigt werden, oft deshalb nicht möglich sei,
    weil sich die möglicherweise strafbaren Inhalte auf „nicht öffentlichen“ Internetseiten
    befänden. Dazu würden etwa „geschlossene Gruppen“ bei sozialen Netzwerken
    gehören oder Foren, deren Inhalte nur für registrierte Mitglieder sichtbar seien.... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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