Regija: Njemačka

Internet - Verbot der Besetzung von Web-Adressen zum Zwecke der Weiterveräußerung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 6 u Njemačka

Peticija je odbijena.

6 6 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, dass die Besetzung von Web-Adressen verboten wird.

Obrazloženje

In vielen Fällen besetzen Personen/Unternehmen Web-Adressen, nur mit dem Ziel, diese an Interessenten verkaufen zu wollen. So wie aktuell zu erkennen ist, dass bestimmte Web-Adressen nur darauf abzielen, dass die jeweilige Domain nur besetzt wird, um diese zu verkaufen, sollte jedes andere Unternehmen, die sich für diese Domain aus wirtschaftlichen Gründen interessieren, das Recht haben, den Web-Seiten-Betreiber zu kontaktieren und ihn aufzufordern, entweder innerhalb einer absehbaren Frist von wenigen Wochen Content auf der jeweiligen Web-Seite zu liefern, den man anhand der jeweiligen Web-Adresse dort auch erwarten würde, oder die jeweilige Domain freizugeben. Sollte der Web-Seiten-Betreiber dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollte der Interessent der Domain die Berechtigung haben, diese nach dieser Frist übernehmen zu dürfen, ohne dass der Vorbesitzer das Recht hat, eine Auslösesumme hierfür zu verlangen.Mit einer solchen Regel würden mehr Unternehmen in unserem Land leichter an Domains gelangen, wodurch sie ihre Auffindbarkeit im Internet erhöhen können und demzufolge eine Umsatzsteigerung erzielen können. Dies wiederum bedeutet mehr Steuereinnahmen für den Staat. Mit welchem Recht besetzen bestimmte Personen/Unternehmen Web-Adressen, auf denen kein Content geliefert wird? Das, was derzeit in derlei Hinsicht offenbar möglich ist, grenzt schon an Erpressung.

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Novosti

  • Pet 1-18-09-2263-037745 Internet

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.05.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Besetzung von Web-Adressen zum
    Zwecke der Weiterveräußerung verboten wird.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in vielen Fällen
    Personen oder Unternehmen bestimmte Web-Adressen nur mit dem Ziel besetzen
    würden, diese an Interessenten zu verkaufen. Sollte dies erkennbar sein, sollte jedes
    andere Unternehmen, das sich für diese Domain aus wirtschaftlichen Gründen
    interessiere, das Recht haben, den Web-Seiten-Betreiber zu kontaktieren und ihn
    aufzufordern,... unaprijediti

Još nema argumenata za.

Još nema argumenata protiv.

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