Internet - Verbot des Online-Verkaufs von Korrektionsbrillen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.315 Unterstützende 1.315 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.315 Unterstützende 1.315 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Handel und der Vertrieb von individuell gefertigten Korrektionsbrillen mittels "Internethandel" oder "OnlineShop untersagt wird. Entsprechende Angebotsseiten sind auf Antrag zu schliessen und der Zugang zusperren.

Begründung

Die individuell gefertigten Korrektionsbrillen sind Produkte nach dem Medizinproduktegesetz und unterliegen entsprechenden Regelungen. Individuell gefertigte Korrektionsbrillen sind Hilfsmittel im Sinne des SGB V und bedürfen spezieller Fachkenntnisse und Qualifikationen zu deren Auswahl, Fertigung und Anpassung. Diese speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen sind in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptiker Handwerk, herausgegeben durch den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA - Bundesinnungsverband) und durch höchstrichterliche Urteile als Mindestanforderungen anerkannt, festgelegt. Die Ausführung der speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen ist an die Handwerksordnung gebunden. Der Augenoptikerberuf zählt hierbei zu den "gefahren geneigten Berufen" da die Tätigkeit am oder für den menschlichen Körper ausgeführt wird. Für die fertige individuell gefertigte Korrektionsbrille gelten diverse Normen nach DIN EN ISO. Wesentlich ist hierbei die DIN EN ISO 21987. Aus der Kontext der obigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergibt sich, dass individuell gefertigte Korrektionsbrillen nicht sach- und fachgerecht über das Internet, durch so genannte Internetshops oder OnlineShops ausgewählt, gefertigt und abgegeben werden können. Dies gilt insbesondere bei der Festlegung der zwingend erforderlichen Zentrierwerte von Brillengläsern. Durch diesen schwerwiegenden Mangel, bei der Auswahl, der Fertigung und der Anpassung, der durch Internethandel vertriebenen individuell gefertigten Korrektionsbrillen, besteht ein unkalkulierbar hohes Risiko für die Volksgesundheit und für den öffentlichen Straßenverkehr. Dieses unkalkulierbar hohe Risiko muss der Gesetzgeber durch entsprechende Unterlassungsgebote beseitigen! Ein besonderes Augenmerk ist auf das kindliche und jugendliche Auge zu werfen. Gerade für diese Personengruppe sind unrichtig gefertigte Korrektionsbrillen besonders schädlich und werden den Sozialversicherungsträgern hohe Folgekosten bereiten. Allein aus diesem Grund ist eine Untersagung des Handels und des Vertriebs von individuell gefertigten Korrektionsbrillen im Internet zwingend angezeigt.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-82714-038791

    Hilfsmittel/Heilmittel


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll ein Verbot für den Online-Verkauf im Internet von
    Korrektionsbrillen erreicht werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die individuell gefertigten Korrektionsbrillen seien
    Produkte nach dem Medizinproduktegesetz und würden entsprechenden
    Regelungen unterliegen. Individuell gefertigte Korrektionsbrillen seien Hilfsmittel im
    Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und bedürfen spezieller
    Fachkenntnisse... weiter

Noch kein PRO Argument.

Die Petition ist eine nicht zu akzeptierende Lüge und aus wirtschaftlichen Interessen ins Leben gerufen. Selbst der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) distanziert sich von der scheinheiligen Feststellung die in dieser Petition getroffen werden. Mrspex, der wohl grösste Onlineanbieter, ist Innungsmitglied. Das sagt eigendlich schon alles. Und - Diese Petition will die Selbstbestimmung der Bürger einschränken. Wo leben wir denn !

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