Kansalaisoikeudet

Ja zum Wahlalter 16 - Für mehr Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
194 Tukeva 162 sisään Mecklenburg-Etu-Pommeri

Vetoomus on hylätty.

194 Tukeva 162 sisään Mecklenburg-Etu-Pommeri

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 13.5.2020
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Änderung des § 4 Absatz 1 Punkt 1 LKWG M-V (Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)) von derzeit:

"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,"

zu:

"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,"

Perustelut

Mit 16 oder 17 Jahren darf man in Deutschland bereits eine Arbeit aufnehmen, Steuern und Sozialabgaben zahlen, Alkohol trinken, innerhalb von Parteien demokratisch mitbestimmen oder seine Kreuze bei der Kommunalwahl abgeben. Nur das eigene Landesparlament darf man nicht wählen und somit keinen Einfluss auf die für uns relevanten Dinge nehmen.

Diesen Zustand wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern ändern. Dazu muss der Landtag nur eine Zahl in einem Absatz eines einzelnen Gesetzes ändern. Hierfür bedarf es keiner Verfassungsänderung und kein politisches Zauberhandwerk. Um dies aber ändern zu können, benötigen wir die Unterstützung von möglichst vielen Menschen, um die Landesregierung und alle Mitglieder des Landtages von unserer Position zu überzeugen.

Mach mit und unterschreibe für mehr Demokratie!

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss des Landtages MeckPomm hat die Prüfung der Petition beendet. Er konnte der Petition nicht entsprechen, verweist aber darauf, dass es in der siebten Wahlperiode das Thema für eine qualifizierte Volksbefragung sein wird. Wir haben die Stellungnahme des Ausschusses dem Anhang hinzugefügt.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    im Anhang finden Sie eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die eine Grundlage zur Standpunktbildung des Ausschuss sein wird. Sie finden diese zur Kenntnis im Anhang.

    Beste Grüße das openPetition Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    ajankohtana 24.6.2020

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2020/00160 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

Väittely

16-jährige haben Interessen und können diese auch artikulieren und vertreten, deshalb sollten diese Interessen auch in der Politik berücksichtigt werden. Dies geschieht aber nicht, wenn 16-jährige nicht wählen dürfen.

Das Wahlalter sollte eher erhöht als gesenkt werden. Jugendliche können weder mit 16 noch mit 18 eine fundierte Wahlentscheidung treffen. Ihre Unreife wird ja entsprechend auch im Strafrecht gewürdigt. Kompromissvorschlag: Wahlalter an die Gültigkeit des Erwachsenenstrafrechts knüpfen.

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