Région: Allemagne

Jugendstrafrecht - Anwendung des Erwechsenenstrafrechts ab der Vollendung des 17. Lebensjahres

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
106 Soutien 106 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

106 Soutien 106 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des 17. Lebensjahres gültig ist.

Raison

Da man sich in diesem Alter der Konsequenzen seines Handelns bewusst ist. Ein Mörder oder Vergewaltiger sollte gleich behandelt werden egal ob er 18 oder 25 ist. Die Straftat ist begangen und der Täter sich der Konsequenzen bewusst.

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Actualités

  • Pet 4-19-07-452-003115 Jugendstrafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des
    17. Lebensjahres gültig ist.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass sich Personen in diesem Alter der
    Konsequenzen ihres Handelns bereits bewusst seien. Ein „Mörder“ oder
    „Vergewaltiger“ solle gleich behandelt werden, egal ob er 18 oder 25 Jahre alt ist.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 105 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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