Kassenarztrecht - Am Behandlungsbedarf der Patienten ausgerichtete ärztliche Vergütung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
488 Unterstützende 488 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

488 Unterstützende 488 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Das Morbiditätsrisiko der Bevölkerung wird an die Krankenkassen zurückverlagert. Haus-und Fachärzte erhalten eine Vergütung, die anhand betriebswirtschaftl. Daten ermittelt wird; Praxis-Budgets/Regelversorgungsvolumen werden abgeschafft. Aus den Kassenüberschüssen wird die ambulante Versorgung gestärkt u. eine ausreichende Zahl von Gesprächsleistungen für psychosomatisch Kranke und schwer chronisch Kranke finanziert.

Begründung

Es besteht derzeit ein unhaltbarer Zustand insbesondere im Bereich der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Die Budgets sind so gestaltet, dass ca 1/3 (und mehr) der ärztlichen Arbeit unbezahlt erfolgt (erfolgen muß!), denn auch bei ausgeschöpften Budgets darf ja medizin. notwendige Leistung dem Patienten nicht vorenthalten werden. Dieses kann aufgrund der Gebührenstruktur nicht einmal mehr nachvollzogen werden. Die zugestandene Frequenz, aber auch die Bezahlung im Bereich der Zusatzbudgets (Sonografie, Langzeit-RR-Messung, Langzeit-EKG; Ergometrie, Psychosomatik etc) ist so desolat, dass diese Leistungen eigentlich kostendeckend gar nicht zu erbringen sind. Dieses liegt u.a. daran, dass die zuvor betriebswirtschaftlich kalkulierten Honorare ignoriert und das tatsächlich gezahlte Honorar ca 30% niedriger angesetzt wurde und die Anzahl der Leistungen in den Budgetklassen immer weiter gekürzt wurde und mittlerweile völlig an der Realität vorbeigehen. Psychosomatische Gesprächsleistungen (15 Min 15E) sind ebenfalls so budgetiert, dass für eine 1000 Scheine Praxis ca 1000E pro Quartal zur Verfügung stehen, der Bedarf aber bei 4-5000E liegt. Psychosomatisch Kranke können also fast gar nicht mehr ambulant versorgt werden. Schwer chronisch Kranke werden ebenfall zum ruinösen Verlustgeschäft einer Arztpraxis. Für sie gibt es keinerlei bezahlte Zeitzuschläge für aufwändige Beratungen mehr außer der sogenannten Chronikerpauschale (17,35/Quartal - das deckt gerade eine zusätzliche Beratung ab) Leider lösen auch die Hausarztverträge dieses Dilemma kaum; Neben inakzeptablen Vertragsbedingungen führt das Postulat der sogenannten Kostenneutralität nur zu unbezahlter Mehrarbeit der Hausärzte bei nicht adäquat angepaßten Budgets für Therapie und Diagnostik und Medikamente, so dass diese ihr Ziel total verfehlen. Aufgrund der deutschen Patientenmentalität sind sie eigentlich auch nicht durchsetzbar. Fazit: Die Krankenkassen können/konnten Ihre Milliarden nur deshalb anhäufen, weil Leistungserbringer im Gesundheitswesen systematisch um den gerechten Lohn ihrer Arbeit gebracht werden (man könnte das auch Betrug nennen). Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8274-034417Kassenarztrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitgehend entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine am medizinisch-therapeutischen Behandlungsbedarf der
    Patienten ausgerichtete ärztliche Vergütung gefordert.
    Mit der Petition wird eine Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
    gefordert. Insbesondere soll das Morbiditätsrisiko der Bevölkerung auf die
    Krankenkassen "zurück verlagert" werden, die Haus- und Fachärzte sollen eine
    Vergütung auf Basis betriebswirtschaftlicher Datenermittlungen erhalten, "Praxis-
    Budgets/Regelleistungsvolumen" sollen abgeschafft und "eine ausreichende Zahl
    von... weiter

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