Kraj : Německo

Kassenarztrecht - Ergänzung zu § 73 SGB V (1a)/Problematik hausärztliche Versorgung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge folgende Ergänzung zu § 73 SGB V (1a) beschließen: 6. Fachärzte (Internisten mit Schwerpunktbezeichnung, Anästhesisten, Chirurgen), die sich im Falle eines Mangels an niederlassungswilligen Hausärzten bereiterklärt haben, die hausärztliche Versorgung zu übernehmen. Diesen sind wegen ihrer Spezialisierung auf Antrag Leistungen des fachärztlichen Sektors vom Zulassungsausschuss zu genehmigen, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Odůvodnění

Das ganze Jahr über, besonders in den Sommermonaten kommt es zu langen Wartezeiten für dringlich benötigte Facharztuntersuchungen. Für eine Echokardiographie, Gastroskopie oder Koloskopie wartet ein Patient trotz Dringlichkeit und eTerminservice oft mehrere Quartale auf einen Termin. Gleichzeitig fallen geplante Facharztermine bei dieser Zeitspanne häufig aus, weil Patienten in der Zwischenzeit stationär behandlungspflichtig geworden sind. Hierbei sind nach den veralteten Sicherstellungskriterien der Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Landesvereinigungen die Facharztsitze nicht nur alle besetzt, sondern überbesetzt. Hausarztsitze bleiben häufig unbesetzt besonders im ländlichen BereichGeändert werden kann dieser offensichtliche Sicherstellungsmissstand mit einer einfachen gesetzlichen Regelung: Der Bundestag möge beschließen ...§73 SGB V (1a) An der hausärztlichen Versorgung nehmen1.-5. …6. Fachärzte (Internisten mit Schwerpunktbezeichnung, Anästhesisten, Chirurgen), die sich im *Falle eines Mangels an niederlassungswilligen Hausärzten bereiterklärt haben, die hausärztliche Versorgung zu übernehmen. Diesen sind wegen ihrer Spezialisierung auf Antrag Leistungen des fachärztlichen Sektors vom Zulassungsausschuss zu genehmigen, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Dies gilt auch für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die sich während ihrer Niederlassung in einem Teilgebiet spezialisieren, teil.Begründung:Durch diese einfache gesetzliche Änderung würde der Arztberuf wieder attraktiv und viele niederlassungswillige Kollegen würden den Weg in die Niederlassung gehen, was ihnen derzeit wegen realitätsferner Regelung meist nicht möglich ist. Darüber hinaus würde es keine Terminprobleme für gesetzlich Versicherte mehr geben. Das Hausarztmangelproblem wäre ebenfalls gelöst. Darüber hinaus würde sich eine Qualifizierungsoffensive für junge Kollegen ergeben, weil die Niederlassung nicht automatisch mit dem Ende der Ausbildung/Qualifizierung gleichzusetzen ist, was derzeit in der Regel der Fall ist, weil sich Qualifizierung im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung meist nicht lohnt. Der Vorteil: Diese Regelung ist kostenneutral: Es müssen keine zusätzlichen Arztsitze geschaffen werden, sondern nur unbesetzte Hausarztsitze besetzt werden.Die KBV, KVn und Ärzteverbände: Deutscher Hausärzteverband, BDI, BDA, BDC, Diabetes DE, sowie Patientenverbände: Deutsche Herzstiftung, Deutsche Diabetes-Stiftung, Deutsche Diabetes-Hilfe werden aufgerufen, diesen Gesetzesänderungsvorschlag zu unterstützen.

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