Región: Baviera

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Bayern

Petición a.
Bayerischer Landtag

3.525 Firmas

14 %
3.252 De. 24.000 de quorum En. Baviera Baviera

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  1. Iniciado 26/10/2025
  2. Collección más > 4 meses
  3. Sumisión
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  5. Decisión
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La petición está dirigida a: Bayerischer Landtag

Eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sollte beispielsweise ab den 01.01.2027 rechtswirksam werden. Dabei sollten Katzeneigentümer bis zum 31.12.2029 Zeit haben das neue Gesetz umsetzen zu können.
Im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 sollte das kastrieren und sterilisieren von Katzen steuerfrei sein, um Kosten für Eigentümer und Organisationen zu sparen und einen finanziellen Anreiz zu schaffen.
Alte oder kranke Tiere, bei denen eine Kastration bzw. Sterilisation nicht mehr möglich ist, sollten von der Pflicht ausgeschlossen werden.
Ein Nachweis des behandelnden Tierarztes sollte hierbei genügen.
Gesetzesverstöße sollten mit Strafen bis zu 5.000€ geahndet werden.

Razones.


  • überfüllte Tierheime!!!
  • Artenschutz (schützt seltene Vogelarten, Eidechsen, Jungkaninchen usw.)
  • weniger Tierleid durch Eindämmung von erblichen Krankheiten
  • auf Dauer keine verwilderten und verwahrlosten Katzen mehr
  • langfristig gesehen eine Kosteneinsparung für Tierheime (falls Umsetzung der Forderung)
  • beugt unkontrollierte Vermehrung vor
Gracias por su apoyo, Daniela Fuchs, Kelheim
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Detalles de la petición

Petición iniciada: 26/10/2025
Fin de la colección: 25/04/2026
Región: Baviera
Categoría, Tema: Derechos de los animales

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Tiere sind Schutzbefohlene und Menschen tragen Verantwortung für sie. Katzen die auf der Straße leben müssen, sterben oft qualvoll an Unterernährung und Krankheiten...mit Kastration können wir das Leid stoppen ...das ist unsere Aufgabe...die Schwächeren zu schützen !!!

Die Besitzer von Freigängerkatzen haben das Recht, die Katze unfruchtbar zu machen oder auch nicht. Dieses Recht zu ist ein Eigentumsrecht. Eine Pflicht zu einem nicht kurativen Eingriff an einer Katze widerspricht auch dem Sinn des Tierschutzes. Nur herrenlose Katzen, die keinem Eigentümer zugeordnet werden können, können in Besitz genommen werden (etwa durch Tierschutzvereine), die dann als Besitzer selbst darüber entscheiden können, eine Unfruchtbarmachung durchzuführen.

Por qué la gente firma.

Verhinderung von Katzenelend

Das ist längst ÜBERFÄLLIG und eigentlich deutschlandweit !!!

Katzen sind eine Bedrohung für Vögel und Insekten

Durch eine Kastration lässt sich viel Tierleid vermeiden. Leider gibt es viel zu viele Katzenbesitzer, denen es egal ist, was mit den kleinen Kitten passiert. Die Tierheime sind überfüllt und finanziell auch überfordert, wenn sie alle abgegebenen Katzen auch noch kastrieren müssen - das ist Sache des Katzenbesitzers. Und in der freien Natur sind Katzen schädlich für andere Arten. Eine ungehemmt Vermehrung muss also vermieden werden.

Es ist wichtig um das Leid der vielen Streuner-Katzen in den Griff zu kriegen!

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