Région: Allemagne

Katastrophenschutz - Einrichtung/Pflege einer bundesweit und ortsübergreifend aufrufbaren Internetseite für Alarmfälle

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
121 Soutien 121 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

121 Soutien 121 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Bundesregierung soll die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um im Einvernehmen mit den Bundesländern eine gemeinsame, ortsübergreifende Internetseite einzurichten und zu betreiben, auf der alle zur Auslösung von Sirenenalarm befugten Personen und Einrichtungen nach Auslösung eines Sirenenalarms unverzüglich alle Daten einzugeben haben, die alle Bürger in den Stand setzt, Grund, Dauer sowie Verhaltens- und Vorkehrungshinweise abrufen zu können.

Raison

Zu einem kürzlich im Wohnbereich des Petenten ausgelösten Sirenenalarm war weder bei der Polizei noch bei der örtlichen Feuerwehr noch auf der Internetseite des regional zuständigen Kreisfeuerwehrverbandes Auskunft über den Grund des Alarms zu ermitteln. Erst einer nach dem Alarm zur Verteilung gekommenen Gratis-Wochenschrift war die Notiz zu entnehmen, es habe sich um einen Probealarm gehandelt. Dem Bundesinnenminister habe ich daraufhin vorgeschlagen, die o.a. Voraussetzungen für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu ergreifen. Von dort erging der Hinweis, für solche Anregungen sei der Petitionsausschuss zuständig. Inhaltlich ist der Vorschlag wie folgt begründet: Für die Einrichtung und Pflege einer bundesweit und ortsübergreifend aufrufbaren Internetseite für Alarmfälle mit einer einprägsamen Bezeichnung wie z.B. https://www.alarm.info sprechen dieselben Gründe, die vor Jahren dazu geführt haben, die Rufnummern von Polizei und Rettungsdienst (110 bzw. 112) bundesweit einzuführen."Transparenz und Bürgerinformation" sind Kernziele im "Leitfaden Krisenkommunikation" des BMI, der aber bisher an überkommenen Abläufen z.B. hinsichtlich der Nutzung von Alarmlisten in Krisen- und Katastrophen-Fällen festhält. Bei Verfügbarkeit einer einheitlichen Internetadresse würden die in manchen größeren Städten im Internet zum Suchbegriff „Sirenenalarm“ gelisteten Seiten in soweit obsolet und der Bürger muss nicht lange recherchieren, wo er vielleicht Informationen zum akuten Alarm finden kann. Obsolet werden auch die meisten Auskunft begehrenden Anrufe bei Polizei oder Rettungskräften (110 bzw. 112), deren Telefonleitungen sonst überlastet zu werden drohen und deren Personal durch Einsatz infolge des Alarmgrundes selbst stark beansprucht ist. Die Mehrzahl der Bürger hat heute die Möglichkeit, Informationen über das Internet abzurufen und zwar infolge der Verbreitung von Tablets und Smartphones sogar ortsunabhängig. Außerdem ist der Abruf in den Grenzen der Aktualität des Alarms zeitunabhängig. Damit ist der Bürger nicht mehr darauf angewiesen, sich einzuprägen, welcher örtliche Sender im Alarmfall dazu Hinweise ausstrahlt, und die Information ist ihm nicht nur im kurzen Zeitfenster der Sendung zugänglich, wenn er sie denn überhaupt empfangen kann. Auch Veröffentlichungen von geplanten Alarmierungen zu Testzwecken in Printmedien erreichen faktisch nicht einmal alle Bezieher solcher Medien. Sie bezwecken hauptsächlich, dass sich der Auslöser des Probealarms gegen den möglichen Vorwurf wehren kann, er sei Information schuldig geblieben. Zweck der Information ist aber doch, alle Bürger vor Angst und Gefahr zu bewahren. Diesen Zweck kann eine Internetseite wie die vorgeschlagene vorzüglich erfüllen. Sie sollte darüber hinaus den Nutzer auch über die verschiedenen Alarmsignale verbal und akustisch aufklären. Der Vorschlag verbessert die Sicherheit der Bürger in Alarmfällen erheblich und entlastet Polizei, Rettungskräfte und Betreiber lokaler Informationsdienste.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-2155-014275Katastrophenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden wird.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird angeregt, dass im Einvernehmen mit den Bundesländern eine
    gemeinsame, ortsübergreifende Internetseite eingerichtet und betrieben wird, die alle
    Bürger nach Auslösung eines Sirenenalarms über Grund, Dauer, Verhaltensweise und
    Vorkehrungen informiert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass für die
    vorgeschlagene Einrichtung und Pflege einer bundesweit und ortsübergreifend
    aufrufbaren Internetseite für Alarmfälle mit einer einprägsamen Bezeichnung, wie z. B.
    www.alarm.info,... plus loin

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