Kaufvertragsrecht - Verbesserung des Verbraucherschutzes im Gebrauchsgüter-Kaufrecht bei niedrigen Streitwerten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, bei niedrigen Streitwerten den Verbraucherschutz im Gebrauchsgüter-Kaufrecht gesetzlich zu verbessern.

Begründung

Im Falle der Fehlerhaftigkeit eines gekauften Gerätes während der gesetzlichen Gewährleistungszeit kann der Kunde vom Verkäufer Reparatur oder bei deren (i.d.R. zweimaligen) Scheitern auch Nacherfüllung (Austausch gegen ein Neugerät) verlangen.Es scheint sich dabei aber inzwischen bei niedrigpreisigen Produkten auf Verkäuferseite die Missbrauchsform zunehmend zu etablieren, dass Verkäufer im Falle einer fehlgeschlagenen Reparatur die kostenlose Gestellung eines neuen Austauschgerätes davon abhängig machen, dass der Kunde für das reklamierte Gerät für die Zeitdauer der bisherigen Nutzung eine so genannte Nutzungsentschädigung (z.B. 2 % des Kaufpreises je abgelaufenem Nutzungs-Monat) an den Verkäufer bezahlen muss, obwohl dies beim Gebrauchsgüterkauf zwischen Kaufmann und Verbraucher nach dem BGB nicht zulässig ist (vgl. auch BGH NJW 2006, 3200; NJW 2009, 427; EuGH NJW 2008, 1433).Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er vor Gericht klagen. Doch kein vernünftiger Mensch wird bei einem geringpreisigen Gerät mit einem Verkaufspreis (= Streitwert) von z.B. etwa 50 - 100 Euro eine arbeits-, zeit- und stressaufwändige Gerichtsklage führen, auch wenn diese letztlich zweifellos erfolgreich wäre. Darauf kann aber natürlich auch der Verkäufer vertrauen, wenn er vom Kunden rechtswidrig eine Nutzungsentschädigung einfordert.Das Ergebnis ist, dass der Kunde auf diese Art und Weise durch den Verkäufer erpressbar wird und er bei niedrigpreisigen Produkten letztendlich unfreiwillig auf die unverhältnismäßig aufwändige gerichtliche Durchsetzung seiner Käuferschutzrechte verzichtet.Da sich diese Vorgehensweise inzwischen augenscheinlich schon zu einer "Verkäufer-Strategie" zulasten der Kunden zu entwickeln scheint, ist der Gesetzgeber gefordert, eine entsprechende Regelung zu schaffen, die eine derartige Erpressungs-Situation des Käufers ausschließt.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-4010-006621 Kaufvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition gefordert, bei niedrigen Streitwerten den Verbraucherschutz im
    Gebrauchsgüter-Kaufrecht zu verbessern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass im Falle der Fehlerhaftigkeit
    eines gekauften Gerätes während der gesetzlichen Gewährleistungszeit der Kunde
    vom Verkäufer Reparatur oder bei deren Scheitern auch den Austausch gegen ein
    Neugerät verlangen kann. Es scheine sich dabei aber inzwischen bei niedrigpreisigen
    Produkten auf Verkäuferseite die Missbrauchsform zu etablieren, dass... weiter

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