Região: Berlim
Direitos dos animais

Kein amtstierärztlich verordnetes Abtöten von gesunden Bienenvölkern in Berlin

Requerente não público
A petição é dirigida a
Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksämter
2.124 Apoiador

A petição foi parcialmente aceite.

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  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 20/10/2019
  4. Diálogo
  5. Sucesso parcial

Die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut - einer für Menschen und andere Tiere gänzlich ungefährlichen Bienenkrankheit - ist Imkern und Imkerinnen eine Herzensangelegenheit. Wir respektieren daher die Überwachung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung durch den zuständigen Amtstierarzt.

Allerdings macht es die bezirkliche Struktur der amtstierärztlichen Überwachung mehr denn je erforderlich, dass die Bekämpfung von Bienenseuchen in Berlin abgestimmt, verläßlich und kooperativ und im Einklang mit geltenden Rechtsnormen wie der Bienenseuchen-Verordnung geschieht.

Infolge eines aktuellen Anlasses hat der Imkerverband Berlin e.V. und der ihm angeschlossene Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. den dringenden Reformbedarf in einer gemeinsamen Stellungnahme mit folgenden Kernforderungen veröffentlicht:

  1. Wir möchten ein Berlin-weit verbindliches und abgestimmtes Konzept zur Bekämpfung der der Amerikanischen Faulbrut, das sich an der Bienenseuchen-Verordnung orientiert.

  2. Wir möchten eine Chance für unsere Bienen gemäß der offiziellen "Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL). Wir möchten, dass die bestehende Bienenseuchen-Verordnung auch in der praktischen Bekämpfung beachtet wird, die eine klare Unterscheidung in dem Umgang mit tatsächlich erkrankten und gesunden Völkern vorsieht. Ansteckungsverdächtige aber labortechnisch als gesund diagnostizierte Völker sollten eng überwacht und ggf. über Sanierungsmaßnahmen Unterstützung erfahren - nicht aber aufgrund eines Pauschalverdachts abgetötet werden. Insbesondere in der Stadt, in der sich viele Imker und Imkerinnen Bienenstellplätze teilen, ist die in diesem Fall praktizierte "Sippenhaft" nicht angemessen!

  3. Wir sehen die vorstehenden Punkte als notwendige vertrauensbildende Maßnahmen damit ein systematisches, Berlin-weites Monitoring der Amerikanischen Faulbrut greifen kann. Ein solches Monitoring ist ausdrücklich erwünscht!

  4. Wir möchten einen transparenten Umgang mit der Erkrankung! Imker und Imkerinnen sollten die Chance bekommen, mehr über die Erkrankung zu lernen - daher sind Bienenseuchensachverständige (BSSV) unverzichtbare Bestandteile einer funktionierenden Bienengesundheitsvorsorge.

Die Stellungnahme und Forderungen im genauen Wortlaut: https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/sites/default/files/Stellungnahme%20des%20Imkerverband%20Berlin-AFB-Pankow-2018.pdf

Razões

Die Bienengesundheitsvorsorge und Bekämpfung von Bienenseuchen wie der Amerikanischen Faulbrut erfordert die vertrauensvolle Kooperation zwischen Imkern/Imkerinnen und den überwachenden Amtstierärzten. Dieses Vertrauen ist in der Stadt Berlin nachhaltig gestört, nachdem ein Amtstierarzt die Tötung von acht nachweislich gesunden Bienenvölker verfügte da sie in der Nähe zu erkrankten Völkern standen und er trotz ausbleibender Labordiagnostik die Infektion der Völker annahm (https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Sinnloser-Bienentod-in-Pankow). Zwei Instanzen der Verwaltungsgerichtbarkeit bestätigten zudem diese Verfügung und ignorierten die Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung, in der klar zwischen gesunden, kranken und ansteckungsverdächtigen Völkern unterschieden wird.

Die hier praktizierte "Sippenhaft" per "seuchenhygienischer Einheit" ist weder zweckmäßig noch in der Bienenseuchen-Verordnung vorgesehen; zudem bestand in diesem Fall aufgrund der Wintersituation keinerlei Chance zur etwaig weiteren Ausbreitung dieser vornehmlich über Bienenflug verbreiteten Krankheit.

Im Sperrbezirk stehende Völker wurden dahingegen bis heute noch nicht beprobt so dass weitere möglicherweise erkrankte Völker unerkannt blieben während die nachweislich gesunden acht Völker am 12.12.2018 abgetötet werden mussten.

Das Vorgehen war damit unverhältnismäßig, tierethisch bedenklich und wird zukünftig die Teilnahme der Imker und Imkerinnen an freiwilligen Monitoringmaßnahmen untergraben. Es ist im Interesse aller, die in Berlin Bienen halten, halten wollen oder die Bienenhaltung unterstützen, dass diese Forderungen umgesetzt werden.

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Novidades

  • Am 17.4.2024 wurde per Beschluss des Verfassungsgerichtshof Berlin festgestellt, dass der beschwerdeführende Imker in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz durch das Urteil vom 12.1.2022 des Oberverwaltungsgericht Berlin verletzt wurde. Das Gericht hatte die gut begründeten Repliken verworfen obwohl gerade angesichts der schnellen Natur der Sache (zwischen Anordnung und Umsetzung der Abtötung inkl. zweier Gerichtsinstanzen lagen gerade mal drei Wochen) eine Hauptsacheentscheidung erst im Nachhinein möglich ist.

    Daher wird das Verfahren erneut an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, die Kosten der Verfassungsbeschwerde werden zumindest teilweise vom Land Berlin getragen.

    Damit wird der Fall des Imkers, der auf mündliche Anweisung... avançar

  • Die Crowdfunding-Aktion unter www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker hat bereits sagenhafte 69% der Verfahrenskosten für die Verfassungsbeschwerde zusammengebracht - einfach fantastisch! Selbst Vereine und Verbände haben sich beteiligt!

    Hier nun zum Nachlesen: Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut - schlagende Argumente für mehr Gerechtigkeit in dem Verfahren. Drücken wir die Daumen, dass die 48 Seiten die Richter und Richterinnen an Berlins höchstem Gericht Gehör finden.

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