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Pere

Kein automatisches elterliches Sorgerecht ab Geburt

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Bundesjustizministerium
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  1. Algatatud 2019
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Das elterliche Sorgerecht soll auch weiterhin in hochstrittigen Fällen erst nach einer Einzelfallprüfung durch ein Gericht zugesprochen werden können. Ein Automatismus, dass mit der gemeinsamen Elternschaft von Anfang an auch das gemeinsame Sorgerecht verbunden sein soll, darf durch die vorgesehene neue Gesetzgebung des Justizministeriums nicht eintreten.

Selgitus

Eine interne Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat Thesen für eine erneute Reform u.a. des Sorgerechts aufgestellt, die in der Praxis nicht nur zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen würde, sondern in sehr vielen Fällen auch der Mütter.

Mit der Geburt eines Kindes ist bereits die gemeinsame Elternschaft verbunden, es besteht also bereits ein unauflösbares, oftmals konfliktbeladenes Band, das die Bundesregierung nun auch noch rechtlich untermauern will. Mit der genetischen Vaterschaft soll künftig automatisch das Sorgerecht verbunden sein, unabhängig ob diejenigen Väter dies wollen oder nicht.

Das würde bedeuten, dass künftig auch Stalker, Vergewaltiger, Straftäter o.ä. die gleichen Rechte haben wie diejenigen, die den Alltag mit Kind alleine bewältigen müssen. Das Sorgerecht kann und wird zweifellos als Kampfmittel missbraucht werden. Ein Nutzen für das betroffene Kind ist nicht erkennbar, der einzige Unterschied bestünde darin, dass beide nunmehr gleichermaßen mit Sorgerecht ausgestatteten Elternteile hinter dem Rücken gegen den anderen agieren könnten. Schlimmer noch: Diejenigen, die sich bisher ungerecht behandelt fühlten, könnten zum großen Gegenschlag ausholen.

Dadurch würde ein erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten derjenigen entstehen, die als Alleinerziehende ohnehin schon die meisten Belange „schultern“ müssen. Der Schutz der Mütter in bzw. nach Gewaltbeziehungen wäre völlig ausgehebelt. Die vorgesehene Differenzierung zwischen dem „Sorgerecht“ und der „Ausübung der elterlichen Sorge“ ist eine rein bürokratische Abstufung, die für Außenstehende keine Bedeutung mehr haben wird. Ein Vater, der sich in Kindergärten, Schulen, Arztpraxen o.ä. als „Sorgeberechtigter“ vorstellt, wird freies Feld haben. Eltern, die sich zuvor in unzähligen Gerichtsverfahren unversöhnlich gegenüberstanden, werden nicht plötzlich kooperieren, nur weil dies ein Thesenpapier vorsieht. Diese Vorstellung ist realitätsfern.

Eltern, die nie in einer Beziehung zusammengelebt haben, dürfen künftig nicht auch noch rechtlich zwangsweise aneinander gekettet werden, um auf dem Papier den Eindruck von Gleichberechtigung zu schaffen. Es spricht auch weiterhin nichts dagegen, dass unverheiratete Väter einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen müssen, um ihr Interesse am Kind zu bekunden. Ein solcher Antrag des leiblichen Vaters kann bereits heute nur in sehr seltenen Fällen abgelehnt werden, nämlich dann, wenn die gemeinsame Sorge zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen würde. Es ist hinlänglich bekannt, dass schwerwiegende elterliche Konflikte dem Kindeswohl schaden, durch den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Automatismus würden diese eher noch befeuert werden.

In dieser achtköpfigen Arbeitsgruppe des Ministeriums, der ausschließlich Juristen angehörten, fehlten unter anderem Fachleute aus der Kinderpsychologie und den Beratungsstellen. Es ist sicher, dass eine Arbeitsgruppe in einer anderen Zusammensetzung zu völlig anderen Ergebnissen gekommen, die auch die betroffenen Kinder und Mütter in den Blick nehmen.

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uudised

  • Liebe Unterzeichnenden,

    die Mütterinitiave Alleinerziehender (MIA) steckte ebenfalls schon in den Vorbereitungen für eine Petition mit genau diesem Anliegen. Ihr gehören mehrere rauchende Köpfe an, die sicherlich einen fundierteren Text formulieren können als ich alleine. Wir haben nun miteinander abgestimmt, dass ich diese heute angestoßene Petition wieder lösche, sodass wir am Ende alle an eine Strang ziehen - nämlich an der Petition der MIAs. Ich werde meinerseits die neue Petition wieder breit streuen, sodass alle Gleichgesinnten wieder informiert sind.
    Bitte dabeibleiben und erneut unterzeichneni! Jede einzelne Stimme zählt, ebenso jeder einzelner Kommentar. Herzlichen Dank!

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Bei diesem Gesetz geht es nicht um die Mütter, sondern um das Recht der Kinder auf beide Elternteile! Es wird schwerer sein, dass Mütter sich an Vätern durch Kindesentzug "rächen" können. Weiterhin besteht immer noch ein Schutz der Kinder und Mütter gegen z.B. gewaltätige Väter, was ist also schlecht daran?

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd