Region: Dortmund
Bauen

Kein Burger King an der B1!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ullrich Sierau
501 Unterstützende 391 in Dortmund

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

501 Unterstützende 391 in Dortmund

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Burger King möchte eine Filiale auf der Freifläche Ecke B1 / Detmar-Mülher-Str. errichten. 2016 wurde die Bauvoranfrage abgelehnt. Nun versucht Burger King erneut die B1 als Fast Food Meile zu erobern. Dies soll an einer Stelle geschehen, die direkt an ein reines Wohngebiet angrenzt.

Die Zu-/ und Abfahrt zu dem geplanten 24h-Drive-In-Fast-Food-Restaurant soll über die B1 erfolgen. Die Belieferung wird über die Detmar-Mülher-Straße erfolgen. Die Leistungsfähigkeit der Ausfahrt zur B1 ist nach dem HBS 2015 zu ermitteln. Wir bezweifeln, dass eine weitere Ab- und Zufahrt an dieser Stelle verkehrsverträglich sein kann.

Zusätzlich würde die Straße im Defdahl weiter durch Verkehre belastet, da Besucherverkehre aus östlicher Richtung über die Anliegerstraßen laufen werden. Hierfür ist eine Ermittlung der Vorbelastung notwendig.

An den Folgen für die Bewohner der betroffenen Stadtteile hat sich gegenüber der Situation im Jahre 2016 nichts geändert:

Starke Zunahme des Verkehrsaufkommens: - an der Lübkestraße, Im Defdahl, an der Frensdorffstraße, der Detmar Mülher Straße, Gabelsbergerstraße, Am Zehnthof, - erhöhte Unfallgefahr durch Zunahme der Verkehre

Lärmbelästigung und Luftverschmutzung: - erhöhter Ausstoß von Abgasen, - erhebliche Ruhestörung insbesondere während des Nachtbetriebs des Drive-In,

Der Bebauungsplan der Stadt Dortmund InO 219 (östlicher Teil) sieht nur eine Bebauung aus dem Bereich hochwertiger Dienstleistungen vor. Davon kann bei einem Drive-In Fast- Food Restaurant keine Rede sein.

Wir fordern mit dieser Petition, dass Burger King die Genehmigung für dieses Vorhaben versagt wird.

Ihre Stimme zählt. Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, den Bau des Burger King Fast- Food-Betriebs zu verhindern und den Wert unseres Wohngebietes zu erhalten.

Begründung

Der Bau der Burger King Filiale wird die Verkehrssituation an der B 1 noch verschärfen, von der zusätzlichen, schon jetzt kaum zumutbaren Lärmimmission und Luftverschmutzung ganz abgesehen.

Es steht fest, dass es sich bei der unmittelbar angrenzenden Gebietskulisse um ein Reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO handelt.

Die für ein reines Wohngebiet geltenden Maßstäbe sind deshalb bei der Beurteilung des Bau-vorhabens anzulegen. Nach Ziff. 6.1 e) TA-Lärm sind tagsüber maximal 55 dB(A), nachts nur 35 dB(A) zulässig.

Allein das Zuschlagen einer Autotür verursacht nach Aussage eines Schallschutzgutachters einen Wert von 120 dB(A).

Unberücksichtigt bleibt auch, dass neben einer gutachterlichen Abschätzung der gewerblichen Schallimmissionen, die von dem Betrieb auf dem Grundstück selbst ausgehen, auch die Ver-kehrsgeräusche auf den umliegenden öffentlichen Straßen (Zehnthof, Im Defdahl, Frensdorff-straße und Detmar-Mülher-Straße) zu prognostizieren sind. Die TA-Lärm enthält hierzu in Ziff. 7.4 „Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen“ eindeutige Vorgaben und fordert eine Be-rücksichtigung der Fahrzeuggeräusche, die auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt entstehen, bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Dabei werden die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück als maßgeblich angesehen.

Der Bebauungsplan der Stadt Dortmund für den fraglichen Bereich (InO 129 Östl. Teil) hat die Stabilisierung neuer Nutzungsstrukturen entlang dem Westfalendamm aus dem Bereich hochwertiger Dienstleistungen zum Ziel. Davon kann bei einem Burger King keine Rede sein.

Diese Vorgaben sollen dadurch unterlaufen werden, dass „offiziell“ ein Bürogebäude geplant ist. In der Beschreibung des Planungsbüros liest sich dies jedoch anders. Danach soll ein Burger King-Restaurant mit Büroeinheiten im Obergeschoss entstehen. Man fragt sich, welcher Dienstleister bei dem Überangebot von Büroflächen in Dortmund ausgerechnet über einer Systemgastronomie sein Büro ansiedelt. Hier soll der Bock zum Gärtner gemacht werden!!

Der Bau der Filiale bedeutet vielmehr eine erhebliche Zunahme des Verkehrs mit allen negativen Folgen wie Lärm, Gestank, Abgasen und vor allen Dingen Unfällen auf der B 1 und in den Straßen des angrenzenden Wohngebiets.

Deswegen: Falls Sie Anwohner des betreffenden Gebiets sind oder regelmäßig über die B1 fahren, Ihnen die Gestalt dieser repräsentativen Straße am Herzen liegt, sie keinen weiteren Fresspalast fördern wollen oder Sie uns einfach helfen möchten, unterstützten Sie uns mit Ihrer Unterschrift!

Jede Ihrer Stimmen zählt, um den Bau der Buger King Filiale zu verhindern und die unfallträchtige Verkehrssituation nicht noch weiter zu verschärfen.

Weitere Informationen:

https://www.b1-dortmund-plus.de/ https://www.b1-dortmund-plus.de/wp-content/uploads/Broschuere_B1_Stadtachse_Dortmund.pdf

https://www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/Dortmund/Web-Artikel-1277028.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank für ihre Teilnahme an unserer Petition. Wir haben die Unterschriften aus der Petition und die Unterschriften, die wir hier vor Ort gesammelt haben eingereicht. Herr Oberbürgermeister Sierau und die betreffenden Stellen haben über 1.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern bekommen. Das finden wir eine beachtliche Zahl.

    Die Stadt Dortmund sieht dies leider nicht so und hat in jüngster Zeit den positiven Bauvorbescheid für Burger King erlassen. Auf unsere technischen und juristischen Rückfragen haben wir bis heute nur unzureichende Auskünfte bekommen. Die Akteneinsicht in den Fall weist auf weitere unklare Punkte hin.

    Wir halten sie diesbezüglich auf dem Laufenden und freuen... weiter

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