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Kein generelles Verbot von Gefahrtieren in NRW! Haltung unter vernünftigen Rahmenbedingungen!

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Die Präsidentin des Landtags NRW
474 Støttende 239 inn Nordrhein-Westfalen

Kampanjen ble trukket tilbake av ansvarlig

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  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 01.07.2020
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Das Umweltministerium NRW plant im Rahmen eines neuen Gefahrtiergesetzes ein generelles Haltungsverbot für bestimmte Tierarten. Dies soll verhindert werden. Alternativ soll eine scharfe Regulierung der Haltung eingeführt werden.

Grunnen til

Nach dem Zwischenfall mit der Kobra in Herne soll ein Gesetz geschaffen werden, das die Haltung von besonders gefährlichen Tieren grundsätzlich verbieten soll.

Dies ist nicht sinnvoll, da es etliche Beispiele von privaten Liebhabern gibt, die in höchstem Maße verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen. Eine Vielzahl von Ihnen ist erfolgreicher in der Zucht gefährdeter Arten, als mancher zoologischer Garten.

Ein Anliegen der Politik sollte es sein, durch ein neues Gefahrtiergesetz vernünftige Rahmenbedingungen für eine artgerechte und vor Allem sichere Haltung derartiger Tiere zu schaffen.

Hierzu wären zum Beispiel die Einführung eines Gefahrtierführerscheins und Vorschriften zu räumlichen Gegebenheiten, wie etwa speziellen Räumen mit Schleusen zielführend. Außerdem sollte es eine generelle Meldepflicht für Gefahrtiere geben.

Wer dies nicht einhalten kann, wäre dann nicht zur Haltung von Gefahrtieren berechtigt.

Diese Maßnahmen würden verhindern, dass grobe Fahrlässigkeiten, wie im Beispiel von Herne vermieden werden könnten und die Wahrscheinlichkeit einer hohen Dunkelziffer, illegal gehaltener Tiere herabgesetzt würde.

Es wäre einfacher möglich, die Bestände in NRW zu kontrollieren.

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    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Prohibition war in der Historie noch nie erfolgreich.Sinnvoller ist klare , einfach zu handhabende Regelung.

Gefahrtiere haben das Problem bereits im Namen. Sie stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung da. Eine artgerechte Haltung ist von privaten Haltern in der Regel auch nicht möglich. Ein Verbot ist daher sinnvoll.

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