Reģions: Vācija

Kein Inkrafttreten der „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:+Unter Berufung auf das Grundgesetz Artikel 20a erwarten wir die strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes.Tierschutz darf nicht aus wirtschaftlichen Gründen kompromittiert werden. Aus tierschutzrechtlichen undethischen Gründen fordern wir, dass die „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ nicht in Kraft tritt.

Pamatojums

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Artikel 20a). Diesem entgegen steht derEntwurf „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ des Bundesministeriums für Ernährung undLandwirtschaft: Durch den Entwurf soll zukünftig tiermedizinischen Laien erlaubt werden, Narkosen undchirurgische Kastrationen von Ferkeln durchführen zu dürfen. Tierschutzverbände wie der DeutscheTierschutzbund und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz sowie Tierschutzbeauftragte vonUniversitäten und anderen Forschungseinrichtungen als auch die Bundestierärztekammer als Dachorganisationaller Tierärztinnen und Tierärzte der Bundesrepublik lehnen dies entschieden ab.Es bestehen mehrere, bereits praxistaugliche und erprobte, wissenschaftlich nachweislich bessere Alternativen.Die Empfehlung „Impfung gegen Ebergeruch –tierschutzfachlich der beste Weg“ vom 21.09.2018 bestätigt dies. Dabei wird die Verhinderung des Ebergeruchs im Fleisch eimalige Impfung der Ferkel erreicht. In vielen Ländern ist dies bereits Praxis.Jährlich werden in Deutschland ca. 20 Millionen männliche Ferkel betäubungslos kastriert. Aufgrund derNovellierung des Tierschutzgesetzes von 2013 war dieser sehr schmerzhafte, operative Eingriff nur noch bisEnde 2018 erlaubt. Die Frist wurde jedoch durch den Bundestag Ende 2018 trotz des Vorhandenseinspraxiserprobter, besserer Alternativen bis Ende 2020 verlängert. Mit dem jetzigen Verordnungsentwurf desBundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird der Tierarztvorbehalt für die Kastration vonSchweinen ausdrücklich „aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen“ aufgehoben. DerSachkundenachweis für tiermedizinische Laien entsprechend des Verordnungsentwurfs soll in einemsechsstündigen Theoriekurs erworben werden, an dessen Ende eine praktische Demonstration der Betäubungerfolgen soll. Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Weichteiloperation unter Vollnarkosesowie das Verhalten bei medizinischen Notfällen und Vorerkrankungen können nicht durch einen Schnellkursan Laien vermittelt werden; ihnen kann nicht die tierärztliche Verantwortung übertragen werden. Einmöglicher Missbrauch des rezeptpflichtigen Narkosegases Isofluran durch Laien kann ebenso wenigausgeschlossen werden wie nicht fachgerechte Operationen, Narkosen und Schmerzbehandlungen, die dazuführen, dass den Tieren in ungerechtfertigter Weise und trotz möglicher Alternativen Schmerzen und Leidenwiderfahren. Die geplante Verordnung ist daher mit den Anforderungen an eine fachgerechte Betäubung unddem Grundsatz des Tierschutzgesetzes §1 nicht in Einklang zu bringen: „Niemand darf einem Tier ohnevernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

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