Terület: Németország

Kein Kassieren der vollen Verfahrensgebühr von einer Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Bedingungen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Támogató 11 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

11 Támogató 11 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass ein Rechtsanwalt nicht die volle Verfahrensgebühr von einer Rechtsschutzversicherung kassieren darf, wenn er nur bis zur Güteverhandlung gearbeitet hat und die nächsten Verhandlungen vor Gericht noch nicht stattgefunden haben.

Indoklás:

Ich denke das ein allgemeines Interesse daran besteht, dass ein Rechtsanwalt erst dann eine Verfahrensgebühr von einer Rechtschutzversicherung kassieren darf, wenn er auch bereits dafür eine Leistung erbracht hat. Es darf eigentlich nicht sein, dass ein Rechtsanwalt die volle Verfahrensgebühr gleich nach der Güteverhandlung kassieren darf, obwohl die darauffolgenden Gerichtsverhandlungen noch nicht stattgefunden haben. Wenn ein Rechtsanwalt gleich nach der Güteverhandlung das Mandat niederlegt, obwohl er vielleicht nicht das Mandat niederlegen dürfte, so muss er zur Zeit das Geld für die noch nicht erbrachte Leistung, nicht zurückzahlen.Hier müsste dann eine Klage auf Schadensersatz eingereicht werden.Das halte ich aber nicht für erstrebenswert, weil das unsere Gerichte noch mehr belasten würde und auch nicht sein muss, wenn hier eine Änderung stattfinden könnte.Hier wird einem Rechtsanwalt zu viel an Rechten zugestanden, die diesem nicht zustehen sollte. So müsste dann der Mandant selbst diese restliche Verfahrensgebühr bezahlen, weil eine Rechtschutzversicherung nur den ersten Rechtsanwalt bezahlen muss. Das halte ich für eine große Benachteiligung der Rechte eines Mandaten und sollte mit einem neuen Gesetz geändert werden. Wenn dies nicht geschehen würde, so ist davon auszugehen, dass dies nicht seriös arbeitende Rechtsanwälte ausnutzen könnten und so den Mandanten mit einem finanziellen Schaden im Stich lässt und nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, nur weil das Gesetz es zur Zeit nicht unterstützt.

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