Tráfico

Kein Tempolimit auf der A81 zwischen Geisingen und Engen

Peticionario no público.
Petición a.
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
51 Apoyo 44 En. Baden-Wurtemberg

El peticionario no ha hecho una petición.

51 Apoyo 44 En. Baden-Wurtemberg

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die Petition richtet sich gegen die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesautobahn 81 zwischen Geisingen und Engen. Es soll zwischen Engen und Geisingen ein unbefristetes Tempolimit von 130 geben, 16,8 Kilometer in nördlicher und 18,8 Kilometer in südlicher Richtung. Offiziell lautet die Begründung für dieses Vorhaben, die jetzt beschlossene Strecke sei der Bereich, erläuterte Innenminister Strobl, auf dem es tatsächlich polizeilich dokumentierte illegale Autorennen gegeben hatte. Begleitet werden soll das Ganze von einer 150 000 Euro teuren Informationskampagne für Autofahrer in der Schweiz und entlang der A81 über die neue verschärfte Rechtslage für Raser in Deutschland. [1]

Aktuell gilt auf dem Abschnitt durchgängig die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, da objektiv keine Gründe vorliegen, die eine abweichende Höchstgeschwindigkeit aus rechtlicher Sicht gebieten würden. [2]

Diese Petition fordert die zuständigen Behörden auf, die Anordnung der Autobahn- Richtgeschwindigkeit auf dem streitgegenständlichen Abschnitt beizubehalten, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einzuführen.

[1] vgl. https://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Die-Hintergruende-zur-A-81-Entscheidung-Warum-das-Tempolimit-nun-doch-kommt;art417930,9487002 Abruf: 08.11.2017 13:38 Uhr

[2] vgl. § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V

Razones.

„Wir können nicht nachvollziehen, auf welcher Rechtsgrundlage das Tempolimit eingeführt werden soll“, sagte dagegen gestern Norbert Barthle (CDU), kommissarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. „Wir kennen das Gutachten des Landesverkehrsministeriums nicht und es wäre schön, wenn das Land darlegen würde, auf welcher Rechtsgrundlage es sich für ein Tempolimit entschieden hat.“ Barthle hatte zuvor bereits mehrfach Zweifel an der Zulässigkeit geäußert. Auch der Konstanzer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung hat wenig Verständnis. „Wir als Bundespolitiker waren nicht eingebunden“, sagt er. „Ich halte ein Tempolimit hier weder inhaltlich noch rechtlich für richtig.“ [3]

[3] vgl. https://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Die-Hintergruende-zur-A-81-Entscheidung-Warum-das-Tempolimit-nun-doch-kommt;art417930,9487002 Abgerufen am 08.11.2017 um 13:43 Uhr

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Wetten dass.... mit dem Raserprinzip durch die Hintertür flächendeckend Tempo 130 auf Autobahnen in Baden Württemberg eingeführt werden wird. Dann folgen 130 an Unfallschwerpunkten, Nebelbänken, Staubereichen. Ähnliches kennen wir ja schon von Tempo 30 innerorts. Wehret den Anfängen.

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