Keine Absenkung der Strafandrohung bei Mord nach § 211 StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Heiko Maas

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Heiko Maas

Der Justizminister plant eine Abänderung des § 211 StGB, unter anderem "Danach soll die Haftstrafe für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können, wenn der Täter "aus Verzweiflung" handelte, um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien, durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung ... zum Zorn gereizt" wurde oder von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war." https://www.welt.de/politik/deutschland/article153691893/Mildere-Urteile-fuer-Mord-aus-Verzweiflung-geplant.html Aktuell wird bei Mord Lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 211 i.v.m. 57a StGB angedroht.

Begründung

Ich lehne diese Absenkung ab. Ein durch Mord genommenes Leben muss mehr wert sein als 5 Jahre.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.03.2016
Sammlung endet: 24.05.2016
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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