Область: Германия

Keine Anrechnung von Einkommen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

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Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2020
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Einkommen aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage nicht mehr auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet wird.

основания

Photovoltaikanlagen sind staatlich gewünscht und werden daher auch in Teilen gefördert. Die Anschaffung dieser Anlagen ist für Privatpersonen sehr teuer und soll sich daher möglichst schnell rechnen, damit mehr Anlagen erbaut werden und diese dann möglichst viel zur Stromgewinnung durch Sonnenenergie beitragen. Wenn das Einkommen durch eine eigene kleine PV-Anlage (ob gewerblich betrieben oder nicht) auf das Elterngeld angerechnet wird, wird das Elterngeld verringert, das ohnehin schon sehr kleine Einkommen durch die Anlage geschmälert und die Bereitschaft der Eltern, Elternzeit zu nehmen verringert. Die Kosten für die vorgeschlagene Maßnahme halten sich in sehr engen Grenzen, da der Elterngeldbezug auf max. 14 Monate begrenzt ist und "kleine" Anlagen als Anlagen mit einer Jahresleistung von max. 10kWp definiert sein könnten.

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