Keine Ausnahmegenehmigung für Windkraftanlagen

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Keine Ausnahmegenehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen (WKA) nach§ 18a LaplaG bis zur endgültigen Aufstellung der neuen Regionalplanung Wind in Schleswig-Holstein.Die vorläufige Unzulässigkeit von Windkraftanlagen und keine Ausnahmen für den Bau von WKA muss in allen Kreisen Schleswig-Holsteins, die die Regionalplanung Windenergie Regionalplan (2. Entwurf) zum 03.01.2019 nicht begrüßen, solange voll umfänglich gewährleistet sein, bis die Einwendungen der Kreise, TÖB und Bürger ausgewertet und berücksichtigt sind. Dies muss auch eine dritte Beteiligungsrunde inkludieren und bis zur endgültigen Regionalplanung gelten.Wenn durch Ausnahmegenehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen unumstößlich Fakten geschaffen werden, dann sind die Stellungnahmen am Ende des Tages obsolet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit muss Berücksichtigung finden und ist ein demokratisches Recht von Organisationen, Verbänden, Kreistagen und jedes Einzelnen.

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  • 29.10.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 1.841 Unterstützern mitgezeichnete öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration geprüft und beraten.Das Innenministerium stellt in seiner Stellungnahme den gegenwärtigen Planungsstand dar. Hiernach erarbeite die Landesplanungsbehörde derzeit den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie“. Dieser Entwurf werde voraussichtlich Ende des Jahres 2019 fertiggestellt und dann einer weiteren Anhörung unterzogen. In den Regionalplänen... Edasi

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