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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht durch weitere digitale und automatisierte Verfahren und die Speicherung sowie automatisierte Verarbeitung von Daten eingeschränkt werden. Automatisierte Massenverfahren und längerfristige Datenspeicherung dürfen nicht zulässig sein.
Perustelut
Insbesondere zur Verbrechensaufklärung und zur Verhinderung von Straftaten sollen immer stärker automatisierte Verfahren wie z. B. die Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung und Speicherung individueller persönlicher Kennzeichen in zentralen Datenbanken und auf Ausweisen eingeführt werden. Während früher beim Personalausweis und Pass lediglich ein Passfoto aus dem Automaten aufgedruckt wurden, sind inzwischen ein Foto mit digitalen Merkmalen zur Gesichtserkennung und ein Fingerabdruck zwingend. Bei Veranstaltungen gibt es ein Vermummungsverbot, an zahlreichen Plätzen und Gebäuden werden immer mehr Videokameras installiert. Nicht nur versuchsweise werden Menschenmassen und Ansammlungen aufgezeichnet und die digitale Erkennung der Einzelpersonen getestet und weiterentwickelt. Die Freiheitsräume der Menschen sich unbeobachtet im öffentlichen Raum bewegen zu können, werden dadurch massiv verletzt. Selbst in Hongkong kam ein Gericht zum Ergebnis, ein Vermummungsverbot nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Sollten in Deutschland Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger geringer geachtet werden als in Hongkong?
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 15.6.2022
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